Bund/BMIOpen-Data-Fortschrittsbericht veröffentlicht

[26.02.2025] Viele Bundesbehörden erfüllen ihre Open-Data-Pflichten nicht ausreichend. Das geht aus dem aktuellen Fortschrittsbericht des Bundes hervor. Fehlende Prozesse, unklare Zuständigkeiten und rechtliche Unsicherheiten bremsen die Bereitstellung – „Open by Default“ ist kaum umgesetzt.
Open Data ansprechend strukturieren.

Bundesbehörden kommen ihrer Pflicht zur Bereitstellung Offener Daten nur unzureichend nach.

(Bildquelle: Tartila/stock.adobe.com)

Die Bundesregierung ist durch das E-Government-Gesetz verpflichtet, dem Bundestag alle zwei Jahre über die Fortschritte bei der Bereitstellung von Daten durch Behörden der Bundesverwaltung als Open Data zu berichten. Dieser – nunmehr zweite – Open-Data-Fortschritts- und Evaluierungsbericht liegt jetzt vor, berichtet der Bundestag in seinen Parlamentsnachrichten (hib – heute im Bundestag). Der Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2019 bis 2023. Zur Erhebung der Fortschritte bei der Open-Data-Umsetzung in der Bundesverwaltung nahmen die von der gesetzlichen Verpflichtung betroffenen Bundesbehörden per Onlinebefragung zum Umsetzungsstand Stellung. Darüber hinaus seien mit einzelnen Behörden vertiefende qualitative Interviews geführt worden.

Oftmals fehlt der Überblick

Hinsichtlich der Verfügbarkeit, Prüfung und Bereitstellung von Open Data kommt der Bericht zu der Einschätzung, dass ein Großteil der Behörden ihren gesetzlichen Verpflichtungen (gemäß § 12a EGovG) nicht in ausreichendem Maße nachkomme. Ferner gebe es „ein starkes Gefälle im Bereitstellungsniveau (sowohl quantitativ als auch qualitativ) bei offenen Daten und nur wenige Behörden verfügen über etablierte Geschäftsprozesse für die Bereitstellung“. Allerdings sei kein umfassender Soll-Ist-Vergleich möglich, da in vielen verpflichteten Behörden insgesamt kein valider Überblick darüber bestehe, welche veröffentlichungspflichtigen Datensätze vorhanden sind.

„Open by Default“ noch nicht erreicht

Zum „angestrebten Kulturwandel“ stellt der Bericht fest, „dass Open Data als Thema für viele Behördenleitungen über keine oder nur eine untergeordnete Priorität verfügt, was sich wiederum in ausbleibenden Änderungen auf der operativen Ebene widerspiegelt“. Der angestrebte Wandel hin zu einer Datenkultur des „Open by Default“ sei in den Bundesbehörden nach wie vor wenig ausgeprägt. „Mit Blick auf eine verbesserte und persistente Verfügbarkeit offener Daten fehlt es an zentraler technischer Infrastruktur für die Bereitstellung der physischen Daten“, heißt es in der Unterrichtung weiter. Darüber hinaus bestünden rechtliche Unsicherheiten bei der praktischen Anwendung des Open-Data-Gesetzes. In der Gesamtheit führe dies zu Hemmnissen bei der Bereitstellung von Open Data.



Stichwörter: Open Government, Open Data


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