OZGOnline-Anwendungen zur Datenauskunft

[12.07.2022] Im Rahmen des Digitalisierungsprogramms Bund haben das Bundesinnenministerium und das Bundesverwaltungsamt drei neue Online-Anwendungen im Bereich Ausländerwesen und Visa entwickelt. Sie sollen die Antragstellung erleichtern und der Verwaltung Zeitersparnisse einbringen.

Bereits seit März 2021 sind drei neue OZG-Leistungen im Bundesportal verfügbar: Der Antrag auf Erteilung einer Auskunft an die betroffene Person aus dem Ausländerzentralregister, der Antrag auf Erteilung einer Auskunft gemäß VIS-Verordnung sowie auf Erteilung einer Auskunft nach dem Visa-Warndateigesetz. Die drei Online-Anwendungen wurden unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sowie des Bundesverwaltungsamts (BVA) digitalisiert. Nun berichtet das BMI auf seiner OZG-Informationsseite ausführlicher über die drei neuen Anträge.
Mit der Digitalisierung der drei Formulare gehe ein enormer Zeitgewinn für Betroffene einher, so das BMDV, denn bisher mussten die Anträge vorwiegend in Papierform und teilweise mit beglaubigter Unterschrift gestellt werden. Mit der digitalen Antragstellung seien die Verfahren bequemer durchführbar. Postwege entfielen und auch die Antragsbearbeitung im BVA könne zeitsparender erfolgen.

Betroffenenauskunft aus dem Ausländerzentralregister

Das Ausländerzentralregister (AZR) besteht aus einem allgemeinen Datenbestand und einer gesondert geführten Visadatei. Im Ausländerzentralregister (AZR) werden unter anderem Daten zu ausländischen Personen gespeichert, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten. Ebenso werden Daten zu ausländischen Personen gespeichert, die beispielsweise ein Asylgesuch geäußert oder ein Visum beantragt haben (§§ 2 und 28 AZR-Gesetz). Durch die Speicherung und die Übermittlung der im Register gespeicherten Daten von ausländischen Personen werden die mit der Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Vorschriften betrauten Behörden und andere öffentliche Stellen unterstützt. Betroffene Personen können eine Auskunft über die zu ihnen gespeicherten Daten im AZR verlangen (§ 34 AZR-Gesetz).
Der Antrag dazu kann nun online über das Bundesportal gestellt werden: Nach Anmeldung und Authentifizierung mit einem gültigen Ausweisdokument mit eID-Funktion kann der Antrag direkt im Bundesportal ausgefüllt und elektronisch an die zuständige Stelle beim BVA gesandt werden. Bereits beim Absenden des Antrags kann die antragstellende Person wählen, ob sie die Auskunft im Anschluss postalisch oder elektronisch über das Nutzerkonto erhält.

Auskunft gemäß VIS-Verordnung

Das Europäische Visa-Informationssystem (VIS) ist ein zentrales System der Mitgliedstaaten des Schengenraums zum Austausch von Daten über Kurzzeit-Visa. Jede Person hat das Recht auf Auskunft über die Daten, die zu der Person im VIS gespeichert sind und über den Mitgliedstaat, der die jeweiligen Daten an das VIS übermittelt hat (Art. 38 Abs. 1 S. 1 VIS-VO (Verordnung (EG) Nr. 767/2008)). Das BVA ist als nationale Kopfstelle Ansprechpartner für fachliche und technische Fragen von Behörden und Privatpersonen und in diesem Rahmen die zuständige Stelle für Auskunftsersuchen Betroffener.
Auch dieses Antragsformular wird nun online im Bundesportal zur Verfügung gestellt. Die Sensibilität der angefragten Daten erfordert die Authentifizierung der antragstellenden Person in elektronischer Form; entweder durch die eID oder den eAT. Nach erfolgreicher Authentifizierung kann das Formular ausgefüllt und elektronisch an das BVA übermittelt werden. Der Bescheid wird in Papierform an die im Antrag genannte Adresse oder elektronisch an das Nutzerkonto Bund-Postfach verschickt.

Auskunft nach Visa-Warndateigesetz

Die Visa-Warndatei (VWD) soll bei der Bekämpfung von Visa-Missbrauch unterstützen. Zu diesem Zweck werden die im VWD-Gesetz vorgeschriebenen Warndaten zu Personen und Organisationen im Register Visa-Warndatei gespeichert. Behörden mit Bezug zu Visumantragsverfahren – etwa deutsche Auslandsvertretungen oder Ausländerbehörden – können auf diese Daten zugreifen und sie bei den jeweiligen Entscheidungen berücksichtigen. Seit Juni 2013 wird die VWD vom BVA geführt. Gespeichert werden Warndaten zu Personen und Organisationen, die unter anderem aufgrund einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurden: Personen, die als Antragsteller, Einlader, Verpflichtungsgeber oder Referenzperson im Visumverfahren falsche Angaben gemacht, ihre Verpflichtungen nicht erfüllt oder die eine Einwilligung für eine freiwillige Speicherung erteilt haben, weil der Verdacht besteht, dass unter ihrem Namen unbefugt Erklärungen im Rahmen des Visumverfahrens abgegeben wurden.
Auch dieser Antrag kann nun bequem online gestellt werden. Nach erfolgreicher Anmeldung mit dem Nutzerkonto Bund kann das Antragsformular online ausgefüllt werden. In einigen Fällen sind noch Anlagen hochzuladen. Die Auskunft über die gespeicherten Daten wird dann per Post oder elektronisch über das Nutzerkonto-Postfach zugestellt. Da einige antragstellende Personen aus dem Ausland stammen, ist die bisherige analoge Antragstellung mit ausdruckbarem PDF weiterhin möglich.





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