BfDISeit 45 Jahren für den Datenschutz da
Hessen war im Jahr 1970 der Vorreiter: Hier wurde das deutschland- und weltweit erste Datenschutzgesetz beschlossen. Sieben Jahre später folgte das Bundesdatenschutzgesetz, Mitte Februar 1978 wurde dann mit Hans Peter Bull der erste Bundesbeauftragte für den Datenschutz gewählt.
Seit nunmehr 45 Jahren kontrolliert also der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), wie die Behörde seit dem Jahr 2006 heißt, als mit dem Informationsfreiheitsgesetz eine neue Aufgabe hinzukam, ob die rechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz umgesetzt und eingehalten werden. Wie der derzeitige BfDI Ulrich Kelber mitteilt, standen dabei der Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger und deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung stets im Fokus – dieser Anspruch gelte auch weiterhin: „Heute stellen uns global agierende Unternehmen und Plattformen, Big Data und lernende Algorithmen vor neue Herausforderungen“, führt Kelber aus. „Mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung haben wir es geschafft, diesen Entwicklungen gemeinsam mit anderen Ländern mit einem starken Regelwerk nach europäischen Werten zu begegnen.“
Mit neuen Rechtsakten zur Digitalisierung, wie dem Data Governance Act, dem Digital Services Act, dem Digital Markets Act oder dem Artificial Intelligence Acts, gehe die EU den nächsten Schritt der Regulierung. Aus Sicht des BfDI ist das lange überfällig: „Wir benötigen dringend mehr Transparenz bei Algorithmen, eindeutige rote Linien beim Verhaltenstracking und Einschränkungen von manipulativen Designs. Ich bin deshalb froh, dass es weltweit immer mehr Datenschutzgesetze nach europäischem Vorbild gibt, zum Beispiel in Japan oder in Brasilien. Das zeigt, wie wertvoll der Austausch im Europäischen Datenschutzausschuss und in internationalen Formaten ist. Der BfDI geht den Weg, der vor 45 Jahren begonnen wurde, konsequent weiter.“
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