BMIStartschuss für das Justizpostfach

[16.10.2023] Justiz und Verwaltung bieten erstmals gemeinsam einen digitalen Service an. Der Dienst „Mein Justizpostfach“ ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die verschlüsselte Kommunikation mit der Justiz sowie mit Behörden, Anwälten, Notaren und Steuerberatern.
Das bundesweite Justizpostfach geht an den Start.

Das bundesweite Justizpostfach geht an den Start.

(Bildquelle: ilixe48/123rf.com)

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger den bundesweiten Service „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen. Der Dienst soll ihnen eine digitale, rechtssichere und kostenfreie Kommunikation mit der Justiz ermöglichen. Mit dessen Hilfe können Bürgerinnen und Bürger beispielsweise Klagen bei Gericht rechtswirksam einreichen oder Dokumente wie Mietverträge oder Bußgeldbescheide auf sichere Weise elektronisch an ihre Anwältin oder ihren Anwalt übermitteln. Wie das Bundesinnenministerium (BMI) berichtet, wird der neue Dienst zunächst im Pilotbetrieb gestartet. Im Rahmen dieser Testphase soll „Mein Justizpostfach“ auch weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt werden.
Bei der Digitalisierung der Justiz seien schon viele Fortschritte erreicht worden, doch die Bürgerinnen und Bürger hätten davon bislang zu wenig gespürt– die Hürden für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr seien immer noch zu hoch, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann. Nun werde der Einstieg in die digitale Kommunikation mit der Justiz erheblich leichter: „Mit dem Dienst ‚Mein Justizpostfach‘ stellen wir erstmals einen kostenfreien und einfachen Weg zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr zur Verfügung, damit die digitale Justiz auch tatsächlich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt.“
Um den Dienst „Mein Justizpostfach“ zu nutzen, wird die vom BMI bereitgestellte BundID benötigt. Mit dieser können die Nutzenden dann auf der Internet-Seite von „Mein Justizpostfach“ ihr persönliches Postfach für die Kommunikation mit der Justiz einrichten und nutzen.





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