Schleswig-HolsteinSteuererklärungen in Karlsruhe gescannt

[16.01.2019] Die Papiersteuererklärungen des Landes Schleswig-Holstein werden im Rahmen einer Verwaltungskooperation mit Baden-Württemberg im badischen Karlsruhe digitalisiert. Bis Mitte 2019 soll die Einführung des Scan-Verfahrens in allen schleswig-holsteinischen Finanzämtern abgeschlossen sein.

Schleswig-Holstein hat mit der schrittweisen Einführung des Scan-Verfahrens zur Digitalisierung von in Papierform eingereichten Steuererklärungen begonnen, die bis Mitte 2019 in allen Finanzämtern abgeschlossen sein soll. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilt, werden die Steuererklärungen künftig im Rahmen einer Verwaltungskooperation mit Baden-Württemberg im Scan-Zentrum im badischen Karlsruhe digitalisiert.
Finanzministerin Monika Heinold erklärt: „Das Scan-Verfahren ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Steuerverwaltung. Mit dem Verfahren schaffen wir eine tragfähige Lösung für den Übergang von der analogen zur digitalen Bearbeitung. Bei der Kooperation mit Baden-Württemberg setzen wir auf vorhandene und leistungsfähige Infrastruktur, statt für einen überschaubaren Zeitraum ein eigenes Zentrum aufzubauen, das Mehrkosten verursacht. Das ist sowohl die technisch beste als auch die wirtschaftlich günstigste Lösung.“
Wie der Meldung zu entnehmen ist, ist die Umsetzung des Scan-Verfahrens eines der so genannten FMK-Kriterien. Das Verfahren sei ein verbindlicher Teil eines von Bund und Ländern entwickelten Konzepts zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Ziel sei unter anderem, die ausschließlich automationsgestützte Bearbeitung von Steuererklärungen durch den Einsatz von Risiko-Management-Systemen weiter zu optimieren und zu verstärken. Das auf bundeseinheitlicher Software basierende Scan-Verfahren der Steuerverwaltung diene der Generierung elektronischer Datensätze und ermögliche so eine vollautomatische Bearbeitung der Papiersteuererklärung.





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