BayernVideotechnik im Gerichtssaal
Unter anderem mit Videokonferenzanlagen treibt der Freistaat Bayern die Digitalisierung seiner Gerichte voran. Wie das bayerische Staatsministerium der Justiz mitteilt, hat dazu nicht zuletzt die Corona-Krise beigetragen, müsse in dieser Zeit doch sowohl die Funktionsfähigkeit der Institutionen aufrechterhalten als auch die Gesundheit aller Beteiligten geschützt werden. Um dies im Gerichtssaal zu gewährleisten, habe der Freistaat unter anderem auf Videotechnik zurückgegriffen. Bereits 50 Videokonferenzanlagen stehen dazu in den bayerischen Gerichten zur Verfügung, berichtet das Ministerium. Sie können von 53 Gerichten genutzt werden. Bayern wolle es dabei aber nicht belassen und investiere weiter. „Acht weitere Anlagen haben wir bereits erworben“, sagt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich. „Unser Ziel ist eine flächendeckende Ausstattung.“
Zudem soll im Rahmen eines Pilotprojekts das Programm Microsoft Teams in zivilgerichtlichen Verhandlungen erprobt werden, kündigt das Justizministerium an. Im geltenden Recht gibt es bereits Möglichkeiten für den Einsatz von Videotechniken. Für eine Hauptverhandlung müssen sich demnach Richter, Staatsanwaltschaft, Angeklagte und Verteidiger grundsätzlich persönlich im Gerichtssaal einfinden; die persönliche Anwesenheit des Angeklagten durch eine Videoübertragung sei nur in engen Ausnahmefällen ersetzbar. Die persönliche Anwesenheit von Zeugen könne unter bestimmten Voraussetzungen durch deren Videovernehmung ersetzt werden. Sachverständige können grundsätzlich per Video angehört werden. In Zivilverfahren seien Videokonferenzen nach § 128a ZPO durchführbar.
Ob sich ein Verfahren im Einzelfall für eine Online-Verhandlung eignet, entscheiden die Richter in richterlicher Unabhängigkeit. Neben einer vollständig digitalen Verhandlung könnten auf Antrag auch nur einzelne Zeugen, Sachverständige oder Parteien per Videoübertragung vernommen werden. Eisenreich fordert, diese Möglichkeiten des Videoeinsatzes im Strafverfahren zu erweitern: „Wenn Zeugen wegen Quarantänemaßnahmen, Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder Reisebeschränkungen nicht im Gerichtssaal erscheinen können, sollten sie in der Hauptverhandlung per Video vernommen werden können.“
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