BREKOStellungnahme zum TKMoG

[13.11.2020] Der Diskussionsentwurf für das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) liegt vor. Der Glasfaserverband BREKO sieht darin sinnvolle Impulse, aber auch Nachbesserungsbedarf für einen schnellen Glasfaserausbau.
Der BREKO hat ein Fünf-Punkte-Papier zur geplanten Novelle des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKMoG) vorgelegt.

Der BREKO hat ein Fünf-Punkte-Papier zur geplanten Novelle des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKMoG) vorgelegt.

(Bildquelle: rioblanco/123rf.com)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) haben einen Diskussionsentwurf für das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) veröffentlicht. Das Gesetz soll die Weichen für die digitale Infrastruktur der Zukunft und damit für den weiteren Glasfaserausbau in Deutschland stellen. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hat nun eine Stellungnahme und ein Fünf-Punkte-Papier zu der geplanten Novelle veröffentlicht. Einige der mit der Novelle geplanten Regelungen setzen aus Sicht des Glasfaserverbandes die richtigen Impulse. Allerdings sei bei der Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf schnelles Internet und der Umlagefähigkeit der Kosten des Breitband-Anschlusses „eine grundlegende Überarbeitung notwendig“ und dies, so der Verband, gelinge nur, wenn auf Wettbewerb und Vielfalt gesetzt werde.

Rechtsanspruch verzögert Glasfaserausbau

Der „rechtlich abgesicherte Anspruch auf schnelles Internet“ ist bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD verankert. Bei der Ausgestaltung dessen im jetzt vorliegenden TKMoG-Entwurf sieht der BREKO noch Anpassungsbedarf. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die Bundesnetzagentur einzelne Telekommunikationsanbieter verpflichten kann, Bürgern und Unternehmen, die über eine besonders schlechte Internet-Versorgung verfügen, auf Antrag eine Anbindung mit einem Mindeststandard an Bandbreite zu realisieren. Dieser so genannte Universaldienst darf sich allerdings nur an den von der großen Mehrheit der Bevölkerung bereits tatsächlich genutzten Bandbreiten orientieren. Nach Ansicht des BREKO führt dies zu Zwischenschritten statt zu einem direkten Glasfaserausbau. Finanziert werden soll die Anbindung über eine Umlage von den Netzbetreibern – auch jenen, die im betreffenden Gebiet nicht am Ausbau beteiligt sind. Nach Einschätzung des BREKO werde es so nicht gelingen, den Glasfaserausbau voranzubringen. Ergänzend zum eigenwirtschaftlichen Ausbau seien zielgerichtet staatliche Fördermaßnahmen notwendig, um die Glasfaser auch in Gebiete zu bringen, wo sich der Ausbau für die Unternehmen nicht rechne.

Wettbewerb statt Regulierung

Im Bereich der Regulierung von Glasfasernetzen sieht der Gesetzentwurf einen Paradigmenwechsel gegenüber der streng regulierten „alten Kupferwelt” vor. Für den kooperativen Ausbau von Glasfasernetzen ist eine deutlich reduzierte Regulierungsintensität vorgesehen. Dies passt nach Ansicht des BREKO zur Marktsituation und setze die richtigen Anreize für den Glasfaserausbau. Wichtig sei, dass es „faire und klare Regelungen für alle Marktteilnehmer“ gebe und dass die Bundesnetzagentur bei Verstößen jederzeit eingreifen könne, so BREKO.

Umlagefähigkeit erhalten und modernisieren

Der Entwurf zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz sieht außerdem eine Änderung der Betriebskostenverordnung und eine Streichung der Umlagefähigkeit vor. Aus Sicht des BREKO wird mit der ersatzlosen Streichung ein wichtiges Instrument verschenkt, um Kräfte für die Digitalisierung zu bündeln. Der BREKO macht sich für eine Modernisierung der Regelung zur Umlagefähigkeit stark, denn diese könne dem Glasfaserausbau auch in den Städten mit Mehrfamilienhaus-Bebauung einen Motivationsschub geben. Modern umgestaltet könne die Umlagefähigkeit zum Motor für den Glasfaserausbau und damit für die Digitalisierung werden, erläutert BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers. Die Möglichkeit, Kosten des Breitband-Anschlusses über die Betriebskosten abzurechnen, solle bestehen bleiben, jedoch an neue Investitionen in Glasfasernetze bis in die Gebäude und Wohnungen gekoppelt werden. Unternehmen, die über die Gewährung eines offenen Netzzugangs anderen Anbietern den Zugang zu den Kunden auf ihrem Netz ermöglichen, sollen länger von der Möglichkeit der Umlagefähigkeit profitieren. Dies schaffe Anreize für Kooperationen und eine möglichst große Angebotsvielfalt. Damit erhielten Mieter einen zukunftssicheren und nachhaltigen Glasfaseranschluss zu einem attraktiven Preis und ein umfassendes Angebot an Diensten. Für Gebäudeeigentümer und Wohnungsbaugesellschaften ergäbe sich eine Wertsteigerung der Immobilien.

Genehmigungsverfahren beschleunigen

Im Bereich der Verwaltungsverfahren, die vor Beginn eines Ausbauprojekts zu durchlaufen sind, sieht der Gesetzentwurf eine Verkürzung der Genehmigungsfristen vor. Künftig soll die bearbeitende Behörde innerhalb eines Monats nach Antragstellung aktiv werden, die Bearbeitungsfrist liegt – wie bisher auch – dann bei drei Monaten. Zudem soll das One-Stop-Shop-Prinzip umgesetzt werden: demnach sollen alle erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen für den Glasfaserausbau gemeinsam ergehen, wodurch Unternehmen Planungssicherheit erhalten. Der BREKO setzt sich dafür selbst schon seit Längerem ein.





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