BayernDigitale Verhandlungen an allen Gerichten
Zu Zivilprozessen müssen sich die Verfahrensbeteiligten in Bayern nicht mehr zwangsläufig an einem Ort einfinden. Tausende der Prozesse werden an den Gerichten dort mittlerweile digital geführt, berichtet das bayerische Staatsministerium der Justiz. Nun haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Videokonferenzanlage, auch die drei Generalstaatsanwaltschaften Bayerns haben je eine Anlage. Insgesamt seien 108 Videokonferenzanlagen beschafft worden.
Zum Ausbau der Video-Verhandlungen habe die Justiz neben der Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen auch auf das Konferenz-Tool Microsoft Teams gesetzt. Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde der Einsatz inzwischen bayernweit freigegeben. Ob sich ein Verfahren für eine Videoverhandlung anbietet, entscheidet der jeweils zuständige Richter in richterlicher Unabhängigkeit. Eine weitere Voraussetzung ist, dass alle Prozessbeteiligten zustimmen.
Auch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist bei allen bayerischen Gerichten abgeschlossen. Derzeit werden auf das Jahr gerechnet rund 7,2 Millionen Nachrichten elektronisch ausgetauscht, berichtet der bayrische Justizminister Georg Eisenreich. Da ab 2022 insbesondere Rechtsanwälte verpflichtet seien, Schriftsätze und Anlagen elektronisch einzureichen, sei mit einem weiteren Anstieg des virtuellen Datenvolumens zu rechnen.
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