BrandenburgElektronische Geldstrafenvollstreckung
Bei der Staatsanwaltschaft im brandenburgischen Neuruppin wurde die elektronische Geldstrafenvollstreckung eingeführt. Damit werde die Digitalisierung der Justiz erstmals auch bei den Strafverfolgungsbehörden Brandenburgs im Echtbetrieb umgesetzt, berichtet das Justizministerium des Landes. Der Teilbereich der Geldstrafenvollstreckung decke bereits 70 Prozent der künftigen Arbeitsschritte mit der elektronischen Strafakte ab. Allein in Neuruppin seien es jährlich 3.400 Verfahren, bei denen künftig zugunsten des rein elektronischen Vollstreckungsheftes auf physische Akten und manuelle Verfahren verzichtet werden könne.
Mit der Digitalisierung der Geldstrafenvollstreckung im Echtbetrieb beginnt die dritte Phase eines Pilotprojekts, das im April 2023 mit der Erprobung auf der Basis von Testdaten ins Leben gerufen wurde. In einer zweiten Phase ab Juni 2023 wurden unter Beteiligung aller Abteilungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin bereits Echtdaten unter Beibehaltung der Papierakte verwendet. Flankiert wird das Pilotprojekt von Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Im Jahr 2024 soll der Roll-out in den übrigen Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg erfolgen.
E-Akte und moderne Sitzungstechnik
Neben der elektronischen Geldstrafenvollstreckung soll bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin ab Mitte 2024 zudem der Einsatz der elektronischen Akte im Bereich der Ordnungswidrigkeitsdelikte pilotiert werden, heißt es in der Pressemeldung des Ministeriums weiter. Bereits jetzt seien das Oberlandesgericht in Zivil- und Familiensachen und alle Landgerichte in Zivil- und Handelssachen mit der E-Akte ausgestattet. Zudem arbeiteten mittlerweile 22 von 23 Amtsgerichten mit der E-Akte in Zivil-, Familien- und Betreuungssachen. In den Fachgerichtsbarkeiten beginnt die Pilotierung der E-Akte beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg Mitte 2024. Die Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichte werden folgen.
Ein weiteres Digitalisierungsprojekt im Land ist laut Ministeriumsangaben die Ausstattung der Sitzungssäle in den Gerichten mit moderner Medientechnik sowie mit festinstallierten Videokonferenzanlagen. Das Landgericht Neuruppin ist seit Frühjahr 2022 als erstes Gericht mit einer vollintegrierten Sitzungssaaltechnik ausgestattet. Seit April 2023 sind im Rahmen eines Pilotprojekts zudem sieben Zivilsitzungssäle am Landgericht Potsdam mit der vollintegrierten Sitzungssaaltechnik versorgt. Die Ausstattung der weiteren Amts- und Landgerichte soll in den kommenden Jahren sukzessive folgen. Dabei sollen auch die aktuellen Vorgaben zur audiovisuellen Aufzeichnung von Hauptverhandlungen sowie die gesetzlichen Anforderungen für die Aufzeichnung der Vernehmung von kindlichen Opferzeugen technisch umgesetzt werden.
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