GesetzgebungDigitalcheck wird erweitert

Der Digitalcheck hilft dabei, gesetzliche Regelungen so zu gestalten, dass sie digital einfach und nutzerfreundlich umgesetzt werden können.
(Bildquelle: peterschreiber.media/stock.adobe.com)
Einmal den digitalen Impfpass vorzeigen oder den Angelführerschein auch im EU-Ausland beantragen – solche grenzüberschreitenden Verwaltungsleistungen sollen in Europa künftig einfacher möglich sein. Dafür soll die neue Interoperabilitätsverordnung der EU (2024/903) sorgen, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten stärkt. Ein zentrales Werkzeug dabei ist die so genannte Interoperabilitätsbewertung. Sie zeigt, wo Chancen und Herausforderungen für einen europaweiten Datenaustausch liegen und beschreibt Herangehensweisen, um Hürden in der Umsetzung aus dem Weg zu räumen.
Ab Januar 2025 sind alle öffentlichen Stellen in Deutschland – auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene – verpflichtet, eine solche Bewertung durchzuführen. Sie wird immer dann notwendig, wenn über eine verbindliche Anforderung bei einem digitalen Verwaltungsdienst entschieden wird, der eine grenzüberschreitende Dimension hat oder davon profitieren könnte. Damit die Umsetzung für die Verwaltung möglichst einfach bleibt, wird die Interoperabilitätsbewertung in den bereits etablierten Digitalcheck für Gesetze integriert. Das reduziert den Aufwand und verbindet die Prüfung der Digitaltauglichkeit und der europäischen Anschlussfähigkeit künftig in einem Schritt.
Zur Unterstützung öffentlicher Stellen bei der Interoperabilitätsbewertung hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) gemeinsam mit dem DigitalService des Bundes die Nationale Kontaktstelle aufgebaut. Ergänzend werden Schulungen, Informationsmaterialien und direkte Begleitungen für Regelungsvorhaben angeboten, sodass rechtliche Regelungen von Anfang an digitaltauglich und interoperabel erarbeitet werden können.
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