BrandenburgStrafsachen ohne Medienbrüche

[07.01.2026] Justiz und Polizei in Brandenburg bearbeiten Strafsachen vollständig digital: Vom Eingang der Strafanzeige bis hin zum Urteil und der Vollstreckung kann der gesamte Verfahrensprozess ohne Medienbrüche abgewickelt werden.
Porträt von Dr. Benjamin Grimm

Benjamin Grimm, Minister der Justiz und für Digitalisierung in Brandenburg, sieht das Land in einer Vorreiterposition bei der Digitalisierung der Justiz.

(Bildquelle: Karoline Wolf)

In Brandenburg kann die Kommunikation zwischen Justiz und Polizei zukünftig ohne Medienbrüche stattfinden: Noch im Dezember 2025 hatte das Land die elektronische Akte in Strafsachen erfolgreich eingeführt. Wie das Justizministerium mitteilt, werden Strafanzeigen, elektronische Akten und andere relevante Informationen zwischen der Landespolizei und der Justiz nunmehr elektronisch übertragen – das ermöglicht die schnellere und effizientere Bearbeitung von Verfahren. Mit dem umfassenden Anschluss der Polizeidirektion West sei dieser Schritt jetzt abgeschlossen. Die digitale Vernetzung umfasse alle Ermittlungsvorgänge. Ab dem Moment der Aufnahme einer Strafanzeige würden diese nun bis zum Urteil und der Vollstreckung vollständig elektronisch bearbeitet. Hierfür setze das Polizeipräsidium auf Anwendungen aus dem Programm Polizei 20/20 (P20).

Meilenstein für die Brandenburger Strafverfolgung

„Gemeinsam mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales haben wir es geschafft, die gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung fristgerecht umzusetzen und den gesamten Prozess von der Strafanzeige bis zur Vollstreckung medienbruchfrei zu gestalten. Dieser Erfolg stärkt die Effizienz und Rechtsstaatlichkeit und ermöglicht es uns, den Bürgerinnen und Bürgern eine moderne, zukunftsfähige Justiz zu bieten“, sagte Benjamin Grimm, Brandenburgs Minister der Justiz und für Digitalisierung. Bei der Umsetzung dieses wichtigen Projekts hätten die Generalstaatsanwaltschaft, das Polizeipräsidium und der Zentrale IT-Dienstleister der Justiz hervorragendes Teamwork abgeliefert, betonte Grimm. Auch Innenminister René Wilke hob die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen seinem Ministerium und der Justiz hervor. Diese habe es „ermöglicht, die Prozesse zu optimieren und an die jeweiligen Bedürfnisse der Beteiligten anzupassen“. Brandenburg habe damit gesetzliche Vorgaben erfüllt und gleichzeitig praktische und zukunftsfähige Lösungen für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Behörden geschaffen, betonte Wilke.

Pilotprojekt mit der Bundespolizei

Seit dem 1. Dezember 2025 wird außerdem für den Bereich des Flughafens Berlin-Brandenburg gemeinsam mit der Bundespolizei ein Pilotprojekt zur elektronischen Bearbeitung von Ermittlungsverfahren durchgeführt. Als eines der wenigen Bundesländer hat Brandenburg damit laut Ministeriumsangaben bereits einen Teilbereich der Bundespolizei in den digitalen Prozess integriert, was die Effizienz der Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundesbehörden weiter steigert. „Wir sind stolz darauf, mit der Bundespolizei in diesem Pilotprojekt zusammenzuarbeiten und den digitalen Austausch zu ermöglichen. Das ist ein weiterer Schritt, um Brandenburg als Vorreiter der digitalen Transformation zu positionieren“, so Minister Grimm.



Stichwörter: E-Justiz, Brandenburg


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