DatenschutzkonferenzKlare Regelung für das Polizeiprojekt P20-Datenhaus

[05.02.2026] Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern begleitet das Modernisierungsvorhaben der polizeilichen IT bereits lange – und bemängelt nun die Rechtssicherheit des geplanten „Datenhauses“. Eindeutige Regelungen zu Betrieb und Verantwortlichkeiten fehlten.
Das P20-Datenhaus als Wimmelbild

Um Risiken für das Projekt zu minimieren und es nicht zu verzögern, sind passende Rechtsgrundlagen für den Betrieb des P20-Datenhauses nötig.

(Bildquelle: BMI)

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat den Gesetzgeber aufgefordert, eine rechtliche Grundlage für den Betrieb des Polizeiprojekts P20-Datenhaus zu schaffen. Wie die DSK berichtet, war die bei einer Zwischenkonferenz in Berlin getroffene Entschließung (hier im Wortlaut) einstimmig.

In dem vom Bundesinnenministerium (BMI) verantworteten Projekt P20 soll für die Polizeibehörden des Bundes und der Länder eine digitale Infrastruktur erstellt und dafür die stark zersplitterten polizeilichen IT-Systeme von Bund und Ländern modernisiert und harmonisiert werden. An dem Programm sind alle 20 deutschen Polizeien beteiligt: Neben den 16 Landespolizeien nehmen die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, das Zollkriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag teil. Die Errichtung eines gemeinsamen Datenhauses als zentrales Element der neuen IT-Infrastruktur gilt als wichtiger Schritt auf dem Weg zur Einführung der Software.

Die DSK moniert, dass bisher klare rechtliche Grundlagen für den Betrieb des gemeinsamen Datenhauses noch fehlen – ebenso wie klare Reglungen zu den datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten. Diese seien aber nötig, um den Betrieb des P20-Datenhauses zügig und rechtssicher weiterzuentwickeln.

„Das Projekt P20 unterstützen wir im Grundsatz und befürworten, dass für die Polizeiarbeit des Bundes und der Länder klar definierte Arbeitsprozesse und gut strukturierte Datenpools etabliert werden sollen. Bei richtiger Umsetzung kann das Projekt einen Beitrag zur Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger leisten und die digitale Souveränität stärken“, sagt Tobias Keber, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und der diesjährige DSK-Vorsitzende. Die DSK wolle die Entwicklung von P20 weiterhin konstruktiv begleiten und bei der Erarbeitung einer tragfähigen Rechtsgrundlage beraten. Die DSK begleitet das Projekt P20 bereits seit mehreren Jahren intensiv und hatte zuletzt im September 2025 eine Entschließung mit Bezug zum Projekt verabschiedet.





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