RegistermodernisierungOnce Only erreicht die Praxis

[02.07.2026] Erste Verwaltungsverfahren aus den Bereichen Bauantrag und Gewerbeanmeldung greifen im Echtbetrieb auf das NOOTS zu. In Bayern und Nordrhein-Westfalen fließen somit Informationen, die bereits in öffentlichen Registern vorliegen, direkt in Verwaltungsprozesse ein.
Person mit hellem Hemd hält virtuelle Deutschlandkarte in schwarz-rot-gold in den Händen.

Gut vernetzt: Das NOOTS verbindet Portale, Fachverfahren und Register so, dass nachweisanfordernde Stellen Daten sicher bei nachweisliefernden Stellen abrufen können.

(Bildquelle: wirestock/123rf.com)

Mehrere Anwendungsfälle sind in den vergangenen Wochen an den Echtbetrieb des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) angeschlossen worden. Damit rückt die praktische Umsetzung des Once-Only-Prinzips weiter voran: Nachweise, die bereits in Registern vorliegen, sollen bei Verwaltungsleistungen nicht immer wieder neu eingereicht werden müssen, sondern digital zwischen öffentlichen Stellen abgerufen werden können. Das NOOTS dient dabei als technische Vermittlungsinfrastruktur der Registermodernisierung. Registerführende Stellen und Online-Dienste müssen an das System angebunden werden, damit Nachweisdaten sicher, automatisiert und medienbruchfrei ausgetauscht werden können. Dies berichtet das Bundesverwaltungsamt (BVA), das auch für Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung des NOOTS verantwortlich ist.

Bayern bringt drei Fälle in den Echtbetrieb

Der Freistaat Bayern hat im Juni drei Anwendungsfälle aus den Bereichen Bau, Energie und Umwelt in den Echtbetrieb überführt. Die beteiligten registerführenden Stellen hatten zuvor die vom BVA bereitgestellte Testumgebung genutzt, um den Wechsel in den Live-Betrieb vorzubereiten. Welchen praktischen Nutzen der NOOTS-Anschluss haben kann, zeigt der Digitale Bauantrag. Fachleute aus Architektur und Ingenieurwesen können die Nachweise für ihre Bauvorlageberechtigung automatisiert abrufen und an die Bauaufsichtsbehörden übermitteln. Informationen, die bereits in einem öffentlichen Register vorliegen, fließen damit direkt in den Verwaltungsprozess ein.

Handelsregisterdaten für Gewerbeanmeldung

Bereits Mitte Mai hatte Nordrhein-Westfalen den ersten unternehmensbezogenen Anwendungsfall in den Echtbetrieb gebracht. Dabei wurden das Wirtschafts-Service-Portal.NRW und das Handelsregister an das NOOTS angeschlossen. Nachweise aus dem Handelsregister müssen bei der automatisierten Gewerbeanmeldung künftig nicht mehr gesondert vorgelegt werden, sondern können durch den Online-Dienst abgerufen werden.

Das BVA arbeitete bei diesem Anwendungsfall mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen. Der Anschluss zeigt, wie Registerdaten auch in unternehmensbezogenen Verwaltungsverfahren genutzt werden können, um Nachweispflichten zu reduzieren und Prozesse stärker zu automatisieren.

Weitere Anschlüsse vorgesehen

In den kommenden Monaten sollen weitere Anwendungsfälle umgesetzt werden. Geplant sind unter anderem Anschlussvorhaben zu Elterngeld, Steuerverwaltung, Unternehmensgründung und Schulbescheinigungen. Sie sollen weitere Erfahrungen dafür liefern, wie Register und Online-Dienste an das NOOTS angebunden und Nachweise künftig verwaltungsübergreifend genutzt werden können.





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