[06.05.2026] Das zivilgerichtliche Online-Verfahren ist ein bürgernahes Angebot, das eine effiziente und schnelle Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten ermöglichen soll – ohne dass die Beteiligten zwingend persönlich vor Gericht erscheinen müssen. Nun startete die Pilotierung auch in Baden-Württemberg.
Das Projektteam mit der Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (3.v.r.); der Direktorin des Amtsgerichts Nürtingen, Dr. Sabine Kienzle-Hiemer (3.v.l.) und dem Vizepräsidenten des Landgerichts Stuttgart, Dr. Markus Volz (2.v.r.).
(Bildquelle: JuM BW)
Ende 2025 trat das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit in Kraft. Mit dem dadurch möglichen zivilgerichtlichen Online-Verfahren soll Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zur Justiz erleichtert und eine Möglichkeit gegeben werden, Zivilrechtsstreitigkeiten effizient und schnell zu klären. Im April lief die Pilotierung an den ersten Amtsgerichten in Deutschland an. Zunächst beteiligten sich acht Amtsgerichte am Erprobungsbetrieb, darunter ...
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