Sachsen-AnhaltAnschub zur Umsetzung der Digitalstrategie

[24.04.2024] Das Land Sachsen-Anhalt will Projekte, welche die Umsetzung der Digitalstrategie unterstützen, mit insgesamt 2,5 Millionen Euro fördern. Dabei ist eine nicht zurückzahlbare Anteilsfinanzierung bis zu maximal 120.000 Euro möglich. Anträge können noch bis zum 22. Mai gestellt werden.
Digitalministerin Lydia Hyskens in schwarzem Blazer und weißem Hemd vor einer warm-grauen Wand.

Sachsen-Anhalt: Ministerin Lydia Hüskens will mit der neuen Förderrichtlinie Anreize setzen, um die in der Digitalstrategie formulierten Ziele zu erreichen.

(Bildquelle: MID)

In diesem Jahr stellt das Land Sachsen-Anhalt rund zweieinhalb Millionen Euro für Projekte zur Verfügung, die einen Beitrag zur Umsetzung der Strategie Sachsen-Anhalt Digital 2030 leisten sollen. Dies geht aus einer Meldung des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales hervor. „Die Förderung soll Anreiz sein, mit eigenen, durchaus auch kreativen Ideen aktiv daran mitzuwirken, unsere anspruchsvollen Ziele im Land zu erreichen“, erklärte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Lydia Hüskens, in Magdeburg anlässlich des Programmstarts. „Wir wollen die Strategie gemeinsam mit den Menschen im Land umsetzen“, hob die Ministerin das Ziel der neuen Förderrichtlinie hervor. Nach ihren Worten müssen die eingereichten Projekte einen Beitrag zur Erfüllung der Digitalstrategie leisten, nachhaltig implementierbar und für eine Nachnutzung geeignet sein. Weitere Vorgaben seien in den Richtlinien absichtlich nicht formuliert, betonte sie. Ab sofort könnten Interessierte aus Sachsen-Anhalt vier Wochen lang ihre Projektanträge stellen.

Sachsen-Anhalt Digital 2030 bildet seit vorigem Sommer als Dachstrategie den übergeordneten Rahmen und ist gemeinsame Grundlage für die Fachstrategien, Konzepte, digitalpolitischen Themenfelder und Ziele der Landesregierung. Durch die im Rahmen der nun zugesagten Förderung bereitgestellten Mittel sollen die Querschnittsziele der Strategie in einer Vielzahl von Digitalisierungsprojekten umgesetzt werden können. Dabei sollen insbesondere solche Vorhaben gefördert werden, die vielen Menschen im Land zugutekommen. Ausgewählte Digitalisierungsprojekte können eine nicht zurückzahlbare Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 90 Prozent in der Höhe von maximal 120.000 Euro erhalten. Fragen zur Förderrichtlinie und zum Antragsverfahren können auch jederzeit direkt an das Ministerium gerichtet werden (digitales-mid@sachsen-anhalt.de). Anträge können noch bis zum 22. Mai gestellt werden.





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