HessenDigitalisierung der Juristenausbildung

[05.09.2022] In Hessen haben angehende Juristen ihre Klausuren erstmals elektronisch geschrieben. Eine Evaluation dieses Prüfungsdurchlaufs soll entscheiden, ob elektronische Examen künftig fester Bestandteil der hessischen Juristenausbildung werden.

Das erste elektronische Probeexamen – das so genannte E-Examen – für angehende Juristen wurde in Hessen erfolgreich zum Abschluss gebracht. Rechtsreferendare mit bevorstehender zweiter juristischer Staatsprüfung konnten vor Ort an der Hochschule RheinMain mehrere Klausuren elektronisch unter prüfungsähnlichen Bedingungen anfertigen. Die erforderlichen Notebooks wurden von einem externen IT-Dienstleister bereitgestellt. Alternativ konnten die Prüflinge die Aufsichtsarbeiten zur gleichen Zeit elektronisch von zu Hause aus an dem Dienst-Notebook über eine eigens eingerichtete Testumgebung anfertigen.
Der hessische Justizminister Roman Poseck verbucht das elektronische Probeexamen mit mehr als 100 Teilnehmern als Erfolg. Es sei von den Rechtsreferendaren gut angenommen worden und erste Rückmeldungen seien positiv. Die elektronische Anfertigung von Klausuren bedeute auch eine größere Praxisnähe, da die Arbeitswelt bei Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft zunehmend von der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte geprägt sei, so Poseck. Das E-Examen könne ein weiterer wichtiger Baustein im Rahmen der Digitalisierung der hessischen Juristenausbildung werden.
Auch technisch sei die Durchführung einwandfrei verlaufen, heißt es aus dem Justizministerium. Begleitend zur derzeit stattfindenden Korrektur der Klausuren finde bereits eine umfassende Evaluierung inklusive Befragung der Geprüften statt. Die Ergebnisse sollen in die Entscheidung zur Einführung des E-Examens in den regulären Prüfungsbetrieb und die weitere Konzeptionierung einfließen.



Stichwörter: E-Justiz, E-Examen, Hessen


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