E-JustizDigitalverfahren werden einfacher

Das Buneskabinett hat weitere Weichen für die E-Justiz gestellt.
(Bildquelle: sdecoret/123rf.com)
Im Juni 2025 hatte das Bundesjustizministerium (BMJV) zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die der weiteren Digitalisierung der Justiz Vorschub leisten sollen (wir berichteten). Nun hat das Bundeskabinett die beiden Gesetzesvorhaben beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf zur elektronischen Präsenzbeurkundung will das BMJV die bisher papiergebundene Urkundenpraxis modernisieren. Zwar ist die elektronische Verwahrung von Urkunden in vielen Bereichen bereits gängige Praxis, für die eigentliche Beurkundung ist bislang jedoch regelmäßig eine Niederschrift in Papierform nötig. Das soll sich nun ändern: Notarinnen und Notare sowie andere öffentliche Urkundsstellen – etwa Nachlassgerichte oder Konsulate – sollen künftig Beurkundungen auch direkt digital durchführen können. Das betrifft insbesondere die Aufnahme der Urkunde, die Signatur der Beteiligten etwa auf einem Unterschriftenpad sowie die abschließende qualifizierte elektronische Signatur durch die Urkundsperson. Zur Unterstützung stellt die Bundesnotarkammer ein zentrales Signatursystem bereit. Auch die Beglaubigung von elektronisch geleisteten Unterschriften wird erleichtert. Neu geregelt wird zudem der Zugang zu beurkundeten Erklärungen: Eine elektronisch beglaubigte Abschrift soll künftig genügen, um rechtliche Wirksamkeit herzustellen – etwa bei Erbausschlagungserklärungen gegenüber dem Nachlassgericht. Ein weiterer Baustein ist die Einführung einer elektronischen Legalisation für ausländische elektronische Urkunden, die bislang nicht anerkannt werden konnten.
Einfacher zur zivilrechtlichen Klage
Der zweite beschlossene Gesetzentwurf befasst dich mit der Einführung eines digitalen Zivilverfahrens vor Amtsgerichten. Vorgesehen ist ein schlankes, durchgängig digitales Onlineverfahren für Klagen auf Zahlung einer Geldsumme – zunächst beschränkt auf bestimmte Pilotgerichte. Die Klageerhebung soll über nutzerfreundliche Eingabesysteme erfolgen, flankiert von Informationen und Abfragedialogen. Bürgerinnen und Bürger sollen dafür das Justizpostfach nutzen können, die Anwaltschaft wird über das beA eingebunden. Auch Videoverhandlungen, schriftliche Verfahren und digitale Urteilsverkündungen sollen erprobt werden. Darüber hinaus schafft das Gesetz die Grundlage für eine einheitliche Kommunikationsplattform zwischen Gerichten und Verfahrensbeteiligten – zunächst begrenzt auf die Interaktion mit der Anwaltschaft. Die Gerichtsgebühren im Onlineverfahren sollen gegenüber dem herkömmlichen Zivilverfahren reduziert werden, um einen niederschwelligen Zugang zum Recht zu ermöglichen.
Die Umsetzung beider Vorhaben ist eng mit laufenden Digitalisierungsprojekten des Bundesministeriums der Justiz verknüpft. Am Onlineprojekt zur digitalen Zivilgerichtsbarkeit beteiligen sich aktuell 13 Amtsgerichte in neun Bundesländern. Die Erprobung ist auf zehn Jahre angelegt, Zwischenbewertungen sind nach vier und acht Jahren geplant. Ziel ist eine nachhaltige Modernisierung der justiziellen Verfahren und eine konsequente Ausrichtung auf digitale Abläufe.
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