RegistermodernisierungDurch Register navigieren

[29.04.2024] Das Bundesverwaltungsamt hat die erste Version einer Registerlandkarte veröffentlicht. Die Online-Plattform ist ein wichtiger Baustein der Registermodernisierung und der Umsetzung des Once-Only-Prinzips.
Das Bild zeigt einen Screenshot der Registerlandkarte.

Die Registerlandkarte hilft bei der Navigation durch die heterogene Registerlandschaft.

(Bildquelle: www.registerlandkarte.de)

In der deutschen Verwaltung gibt es über 280 Register, die aufgrund der föderalen Struktur oder aus fachlichen Gründen häufig dezentral geführt werden. So gibt es allein im Meldewesen rund 5.500 registerführende Stellen. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat nun in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt die erste Version einer Registerlandkarte entwickelt und öffentlich zugänglich gemacht. 

Wie das BVA mitteilt, hilft die Registerlandkarte bei der Navigation durch diese heterogene Registerlandschaft, indem sie Informationen unter anderem über Merkmale, Schnittstellen und technische Standards bündelt. Dabei handle es sich immer um Metadaten. Alle personenbezogenen Daten verbleiben bei den Fachregistern, die auch für die Datenqualität verantwortlich bleiben, heißt es in der Pressemitteilung. Die Registerlandkarte basiert auf einer Datenbank, die das Bundesverwaltungsamt gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt aufgebaut hat und pflegt. Der technische Betrieb liegt beim Bundesverwaltungsamt.

Die Registerlandkarte ist laut BVA ein wichtiger Baustein zur Registermodernisierung und zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Um den Bürgerinnen und Bürgern künftig vereinfachte Verwaltungsleistungen anbieten zu können, sind detaillierte Informationen über die in den Registern geführten Datenbestände erforderlich. Dies ist die Grundlage für die Verknüpfung von Verwaltungsleistungen und den dafür erforderlichen Nachweisen sowie für die so genannte Registerdatennavigation, also die technische Weiterleitung von Datenabfragen an das zuständige Register. Nur so wird es später möglich sein, dass Antragstellerinnen und Antragsteller entscheiden können, dass bereits in Registern vorhandene Informationen und Nachweise automatisiert abgerufen werden und nicht mehr selbst beschafft werden müssen.





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