DresdenE-Akte am Sozialgericht

[31.10.2023] Nach den Sozialgerichten in Chemnitz und Leipzig stellt nun auch das Sozialgericht Dresden neu eingehende Verfahren auf elektronische Aktenführung um. Während sich für Verfahrensbeteiligte wenig ändert, bedeutet die E-Akte für die am Gericht Beschäftigten eine große Umstellung.
Hoher Stapel von Aktenmappen, dahinter ist unscharf ein Laptop zu erkennen.

Beim Sozialgericht Dresden wird die E-Akte die Papierakte jetzt nach und nach ablösen. Bei der Umstellung konnte man von den Erfahrungen aus Chemnitz und Leipzig profitieren.

(Bildquelle: stockasso/123rf.com)

Das Sozialgericht Dresden führt ab sofort alle neu eingehenden Verfahren nur noch elektronisch. Alle vor dem Stichtag 30. Oktober 2023 eingehenden Verfahren werden auch künftig bis zu ihrem Abschluss als so genannte Papiermischakte weitergeführt.
Die elektronische Verfahrensakte ist Teil der bundesweiten Digitalisierungsstrategie, nach der ab dem Jahr 2026 alle deutschen Gerichte gesetzlich verpflichtet sind, nur noch elektronische Akten zu führen. Für die Verfahrensbeteiligten ändert sich durch die Einführung wenig, betont das Gericht in einer Pressemeldung: Privatpersonen sind weiterhin nicht zur digitalen Kommunikation verpflichtet, sie können ihre Anliegen wie bisher per Post, per Einwurf in den Gerichtsbriefkasten, per Telefax oder in der Rechtsantragstelle des Gerichts vorbringen. Weiterhin nicht zulässig bleibt die Kommunikation per einfacher E-Mail. Allerdings dürfen auch Bürger, ebenfalls wie bisher, auf so genannten sicheren Übermittlungswegen digital mit dem Gericht kommunizieren. Solche besonderen Übertragungswege, die eine Authentifizierung verlangen, müssen von Behörden und Anwaltschaft bereits seit Januar 2022 verpflichtend genutzt werden. Für die Akteneinsicht in die elektronisch geführten Verfahrensakten soll in Zukunft ein Zugangsportal im Internet zur Verfügung stehen.

Profitieren von Erfahrungen anderer Fachgerichte

Für die Beschäftigten des Sozialgerichts Dresden hingegen bedeutet die Einführung der E-Akte eine große Herausforderung, so das Gericht. In der Übergangsphase werden technische und organisatorische Umstellungsprozesse zu bewältigen sein, die auch zu vorübergehenden Behinderungen im Geschäftsbetrieb führen können. In der Zukunft soll die E-Akte jedoch erheblich zur effizienten Aktenbearbeitung beitragen, auch die Kommunikation zwischen allen Beteiligten soll so schneller und einfacher werden. Vorbereitend wurden mehr als 1,3 Millionen Dokumente in das E-Akten-Programm übertragen, um auch Mischakten bearbeiten zu können.
Bei der Umstellung profitierte das Sozialgericht Dresden davon, dass sowohl das Sächsische Landessozialgericht, als auch die Sozialgerichte in Chemnitz und Leipzig bereits mit der E-Akte arbeiten. Auf der Basis der Erfahrungen der anderen Fachgerichte wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialgerichts Dresden umfassend vorbereitet und geschult. Außerdem startet das Gericht mit einer aktualisierten Version des Programms VIS-Justiz, das arbeitserleichternde Anpassungen enthält.





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