NiedersachsenE-Akte an allen Landgerichten

[21.02.2024] An den niedersächsischen Landgerichten ist – zumindest bei Neueingängen – Schluss mit Aktenschleppen. Alle elf Landgerichte bearbeiten Zivilsachen nur noch elektronisch. Die Umstellung, zu der auch umfangreiche Schulungen gehören, hatte eineinhalb Jahre gedauert.

Die Digitalisierung der niedersächsischen Justiz geht voran. Mit dem Landgericht Verden hat nun das letzte der elf niedersächsischen Landgerichte auf die rechtsverbindliche elektronische Akte umgestellt. Wie das Justizministerium berichtet, werden Neueingänge an Landgerichten in allgemeinen Zivilsachen nun landesweit ausschließlich elektronisch bearbeitet. Die Arbeitsabläufe in den Gerichten ändern sich damit fundamental. Dafür mussten rund 800 Beschäftigte bei den Landgerichten für die Einführung geschult und vor Ort begleitet werden.

Nun ist der Umstellungsprozess abgeschlossen – rund anderthalb Jahre nach rechtsverbindlicher Einführung der E-Akte am ersten elektronisch arbeitenden Gericht, dem Landgericht Oldenburg. „Es ist eine großartige Leistung, dass die Kolleginnen und Kollegen diesen tiefgreifenden Veränderungsprozess in knapp anderthalb Jahren bewerkstelligt haben“, sagte Justizministerin Kathrin Wahlmann. Auch in Zukunft sollen die Prozesse weiterentwickelt und die Beschäftigten vor Ort bei der Arbeit mit der E-Akte unterstützt werden. Nur so könne die E-Akte dazu beitragen, die Arbeit in der Justiz zu flexibilisieren, meint die Ministerin.

Mit dem Abschluss des Umstellungsprozesses befinden sich die niedersächsischen Landgerichte in guter Gesellschaft: Auch bei den niedersächsischen Arbeits- und Sozialgerichten laufen neue Verfahren bereits jetzt ausschließlich elektronisch. Im nächsten Schritt sollen die 80 Amtsgerichte diesem Beispiel folgen. Die schrittweise Umstellung aller niedersächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften auf die E-Akte soll fristgemäß bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.



Stichwörter: E-Justiz, E-Akte, Niedersachsen


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