HessenE-Akte bei allen Amtsgerichten
Das Amtsgericht in Offenbach hat die elektronische Akte in Zivil- und Insolvenzsachen eingeführt. Wie das Justizministerium berichtet, stattete aus diesem Anlass Justizstaatssekretärin Tanja Eichner dem Gericht ihren Besuch ab. Damit arbeiten nunmehr nicht nur alle neun Landgerichte, sondern seit Februar 2024 auch alle 41 Amtsgerichte bei Neueingängen in Zivilsachen mit der elektronischen Akte. „Durch die Einführung der elektronischen Akte beim Amtsgericht Offenbach als letztem hessischen Amtsgericht haben wir einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte in der Hessischen Justiz erreicht. Auf dieses Fundament werden wir für die weitere Umstellung von der Papier- auf die elektronische Akte in anderen amtsgerichtlichen Sachgebieten, wie zum Beispiel in Familien-, Nachlass- oder Betreuungssachen, aufsetzen können“, so Eichner.
Bereits im vergangenen Jahr wurden die Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie ein Arbeitsgericht vollständig auf die elektronische Akte umgestellt. Pilotierungen der elektronischen Akte erfolgen derzeit beim Oberlandesgericht in Frankfurt am Main, beim Hessischen Finanzgericht in Kassel, bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt und der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main. Beim Amtsgericht Bad Homburg wird die elektronische Akte seit Kurzem in Familiensachen getestet.
Bei ihrem Besuch in Offenbach betonte die Justizstaatssekretärin die Bedeutung der Digitalisierung der Gerichtsakten. Sie beschrieb diese Entwicklung als eine epochale Veränderung für das Justizsystem. Im Vergleich zu anderen Digitalisierungsprojekten bringe die Umstellung von Papierakten auf elektronische Akten in der Justiz aber auch besondere Herausforderungen mit sich. Insbesondere müssen auch seltene Geschäftsvorfälle in der elektronischen Akte abgebildet werden. Dies erfordere eine komplexe technische Entwicklung, umfangreiche Supportleistungen und gründliche Schulungen. „Ohne dieses großartige Engagement unserer Beschäftigten wäre ein solches Projekt während des laufenden Geschäftsbetriebs nicht umsetzbar“, so Eichner.
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