Mecklenburg-VorpommernEilverordnungen via Internet möglich
In Mecklenburg-Vorpommern können Eilverordnungen jetzt auch elektronisch verkündet werden. Das teilt das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz mit. Möglich werde das mit dem vom Landtag beschlossenen Gesetz über die Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen und die Aufhebung erledigter Rechtsverordnungen. Demnach können die zuständigen Ministerien in Gefahrenlagen Rechtsverordnungen direkt auf ihren Internet-Seiten im Regierungsportal verkünden.
„In anderen Ländern war die elektronische Eilverkündung bereits möglich, in Mecklenburg-Vorpommern ist diese Regelungslücke jetzt geschlossen worden“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt. „Denn in einer akuten Gefahrenlage, wie zum Beispiel in der Hochphase einer Pandemie, kann es notwendig sein, dass Rechtsverordnungen in Ausnahmefällen tagesaktuell verkündet und damit in Kraft treten müssen. Hier stieß die bewährte Praxis mit dem Druck und der Auslieferung des gedruckten Verkündungsblattes in den Rechtsverkehr bis 24 Uhr an produktionstechnische Grenzen.“ Laut Bernhardt wird aber auch künftig jede Eilverkündungen nach Veröffentlichung auf dem Regierungsportal des Landes in der gedruckten Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern zu finden sein.
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