BürokratieabbauGesetz nur als erster Schritt

Das Bürokratieentlastungsgesetz schöpft die Potenziale der Digitalisierung bei Weitem nicht aus, kritisiert der Verband Bitkom.
(Bildquelle: DALL-E/K21 media GmbH)
Das Bundeskabinett hat heute (13. März 2024) den Weg für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) freigemacht. Dieses soll Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung um eine Milliarde Euro jährlich entlasten. Lutz Goebel, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), sieht in dem Gesetz einen wichtigen Schritt, mahnt aber, dass es nur der Anfang sein kann: „Das BEG IV ist ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau. Diesem Auftakt müssen nun weitere ambitionierte Initiativen folgen.“
NKR für schärfere One-in-one-out-Regel
Der NKR empfiehlt eine Verschärfung der One-in-one-out-Regel, um Bürokratie effektiver zu begrenzen, und schlägt vor, auch den Umstellungsaufwand sowie den europarechtlichen Aufwand in die Bilanzierung einzubeziehen. Erhebliches Entlastungspotenzial sieht der NKR auch in den Vorschlägen aus der Verbändeanhörung 2023. Mehr als die Hälfte der rund 450 eingereichten Vorschläge seien noch nicht aufgegriffen worden oder befänden sich noch in der Prüfung. Goebel betont, wie wichtig es sei, konkrete Vorschläge aus der Praxis in künftigen Bürokratieentlastungsgesetzen zu berücksichtigen, um die Belastungen für alle Beteiligten spürbar zu reduzieren.
Gesetz ist kein Befreiungsschlag
Nach Ansicht des Digitalverbands Bitkom schöpft das Gesetz das Potenzial der Digitalisierung bei Weitem nicht aus. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagt: „Es verpasst die Chance auf einen echten Befreiungsschlag.“ Insbesondere die fortbestehende Notwendigkeit von handschriftlichen Unterschriften und Papierdokumenten wird als großes Hindernis für die Digitalisierung gesehen. Ebenso kritisiert Rohleder die technischen Hürden, die beispielsweise bei der Akzeptanz digitaler Signaturen für Arbeitsverträge bestehen.
Der Bitkom fordert eine konsequentere Digitalisierung der Verwaltung, wie die bundesweite Einführung des Unternehmenskontos und die Vernetzung von Daten in verschiedenen Registern, um Doppelarbeit und unnötige Kosten zu vermeiden. Zudem wird die Rücknahme der Kürzungen, insbesondere bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, als notwendig erachtet. „Ausgaben für die Digitalisierung der Verwaltung sind lohnende Investitionen in die Zukunft“, betont Rohleder.
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