Once OnlyGrenzüberschreitende Gewerbeanmeldung

[11.01.2024] In einem Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen wurde erstmals eine grenzüberschreitende Nachweisübermittlung im Bereich Wirtschaft realisiert. Das Projekt gilt als ein entscheidender Schritt zur Implementierung des grenzüberschreitenden Once-Only-Prinzips gemäß den Anforderungen der SDG-Verordnung.

Im Rahmen eines länderübergreifenden Pilotprojekts wurde erstmals die grenzüberschreitende Nachweisübermittlung für eine Gewerbeanmeldung realisiert.

(Bildquelle: EU-Kommission)

Im Einklang mit der letzten Umsetzungsfrist der EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG-VO) wurde erstmalig die Möglichkeit geschaffen, dass niederländische Einzelunternehmen in Deutschland vollständig digital angemeldet werden können. Dies berichtet das Bundesinnenministerium (BMI) auf seiner Website zur Verwaltungsdigitalisierung. Demnach wurden im Rahmen eines Pilotprojekts unter nordrhein-westfälischer Federführung für eine Gewerbeanmeldung in Düsseldorf Daten aus dem niederländischen Handelsregister digital abgerufen. Damit sind die Nutzenden von der Einreichung zusätzlicher Nachweise befreit.

Die Initiative erfolgte im Rahmen der Gesamtsteuerung Registermodernisierung in Kooperation mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und dem BMI. Das Pilotprojekt ist Teil eines trilateralen Vorhabens zwischen Deutschland, den Niederlanden und Österreich, das medienbruchfreie Gewerbeanmeldungen über Grenzen hinweg ermöglichen will. „Die Einführung des Once-Only-Prinzips in der grenzüberschreitenden Gewerbeanmeldung durch dieses Pilotprojekt ist ein Meilenstein in der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen“, sagt Bundes-CIO Markus Richter. „Mit der grenzüberschreitenden Gewerbeanmeldung haben wir einen konkreten Anwendungsfall erfolgreich pilotiert. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Registermodernisierung, das größte Transformationsprojekt der Verwaltungsdigitalisierung von Bund und Ländern“, betonte Christian Pfromm, CDO der Stadt Hamburg und Vorsitzender des Lenkungskreises der Gesamtsteuerung Registermodernisierung.

Für das Jahr 2024 sind nun zunächst der so genannte Vice-Versa-Case und die produktive Durchführung mit Österreich geplant. Daneben soll das Projekt um weitere Mitgliedstaaten erweitert werden. Dies unterstreiche das Engagement Deutschlands für eine kontinuierliche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auch auf europäischer Ebene, betonte das BMI in seiner Meldung.





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