E-JustizLänderarbeitsgruppe zu KI im Strafverfahren startet

[04.10.2024] Die Länderarbeitsgruppe „Künstliche Intelligenz im Strafverfahren“ ist erstmalig zusammengekommen. Vertreter fast aller Bundesländer sowie des Bundesministeriums der Justiz werden sich nun umfassend mit verschiedenen Aspekten des Einsatzes von KI in der Strafverfolgung befassen.
Blick in einen warm beleuchteten Raum mit Konferenztisch, an dem zahlreiche förmlich gekleidete Personen sitzen. Im Vordergrund ein Mann im Anzug, der freundlich in die Kamera sieht (Hessens Justizminister Christian Heinz).

„Die Ergebnisse der Länderarbeitsgruppe sollen in konkrete Handlungsempfehlungen münden und als Grundlage für zukünftige Gesetzgebungsinitiativen dienen“, sagt Hessens Justizminister Christian Heinz (vorne).

(Bildquelle: HMdJ)

Im Juni dieses Jahres hatten die Justizministerinnen und Justizminister der Länder im Rahmen der 95. Justizministerkonferenz (JuMiKo) einstimmig den Beschluss gefasst, eine Länderarbeitsgruppe zur Künstlichen Intelligenz im Strafverfahren auf den Weg zu bringen. Nun hat sich diese im Hessischen Ministerium der Justiz zu ihrer Auftaktsitzung getroffen. Das Expertengremium, an dem Vertreter fast aller Bundesländer sowie des Bundesministeriums der Justiz teilnehmen, wird sich mit den rechtlichen, ethischen und technischen Herausforderungen und Chancen des Einsatzes von KI in der Strafverfolgung befassen. „Künstliche Intelligenz bietet für eine effektivere Strafverfolgung enorme Chancen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass der Einsatz rechtsstaatlich abgesichert und ethisch vertretbar ist. Mit der neuen Länderarbeitsgruppe werden wir Leitplanken für einen verantwortungsvollen und rechtskonformen Einsatz von KI schaffen“, sagte Hessens Justizminister Christian Heinz.

Rechtsstaatliche Kontrolle KI-gestützter Entscheidungen

Ein zentraler Arbeitsschwerpunkt soll dabei die Untersuchung potenzieller Einsatzszenarien sein, ebenso soll die Analyse des bestehenden Rechtsrahmens und der regulatorischen Vorgaben eine wichtige Rolle spielen. Ein weiteres zentrales Thema wird die Bewertung der Auswirkungen von KI auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf ein faires Verfahren sein. Nicht zuletzt wird sich die Arbeitsgruppe mit den ethischen Aspekten und den Risiken von Diskriminierung durch KI befassen. Hier sollen Strategien entwickelt werden, um zu vermeiden, dass Entscheidungen auf voreingenommenen Daten basieren und um eine rechtsstaatliche Kontrolle von KI-gestützten Entscheidungen sicherzustellen. Die Ergebnisse der Länderarbeitsgruppe sollen dann in konkrete Handlungsempfehlungen münden und als Grundlage für zukünftige Gesetzgebungsinitiativen dienen. Dies erklärte der hessische Justizminister Christian Heinz.

Hessen als Vorreiter im Bereich der E-Justiz

Das hessische Justizministerium verwies darauf, dass es nunmehr schon das dritte Mal sei, dass das Land mit der Federführung einer Länderarbeitsgruppe im Themenfeld „Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht“ beauftragt wurde. Dies gehe auf Hessens Vorreiterrolle im Bereich der Cybercrime-Bekämpfung durch den Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz zurück. Die beiden vorangegangenen Arbeitsgruppen hatten sich mit einer Gesamtanalyse und Bestandsaufnahme des gesetzlichen Reformbedarfs im straf- und strafverfahrensrechtlichen Bereich infolge der Digitalisierung sowie den rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vernetzung fahrzeuggebundener IT-Systeme untereinander und über das Internet befasst.





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