BerlinMobiler aus der Krise

[14.05.2020] Im Rahmen der Corona-Pandemie weitet die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport die mobilen Arbeitsmöglichkeiten deutlich aus. Auch nach der Krise sollen die Mitarbeiter von den Erweiterungen Gebrauch machen können, weshalb eine Anpassung der landesweiten Mobilgeräte-Strategie geplant ist.

Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport setzt sich nicht erst seit der Corona-Pandemie für eine sichere und datenschutzkonforme IT-Nutzung durch ihre Mitarbeiter in den Behörden sowie im Homeoffice ein. Im Rahmen der Pandemie seien allerdings einige zusätzliche Maßnahmen rund um das mobile Arbeiten ergriffen worden, welche die Senatsverwaltung auch für die Zeit nach der Pandemie ausbauen will. Zu Beginn der Pandemie sei es in der Verwaltung eine vorrangige Aufgabe gewesen, vor allem das Schlüsselpersonal im Homeoffice arbeitsfähig zu machen. Den Handlungsrahmen für sicheres Arbeiten in diesem Setting habe man in mehreren Informationen an die Mitarbeiter herausgegeben. Sie haben auf diese Weise erfahren, welche IT-Ausstattung sie nutzen dürfen und welche nicht. Da hier auch innovative Lösungen zum Einsatz kommen, finde ein intensiver Austausch mit der Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin statt. Die Anregungen und Prüfergebnisse der Datenschutzbeauftragten fließen in die weitere IT-Strategie der Berliner Senatsverwaltung ein und sollen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sichern.

Auf Content sicher zugreifen

Damit die Mitarbeiter im Homeoffice Inhalte sicher abrufen und austauschen können, will die Senatsverwaltung in einem nächsten Schritt mehr parallele Einwahlen über sichere VPN-Zugänge ermöglichen: Voraussichtlich Ende Mai 2020 soll deren Anzahl um 10.000 auf insgesamt 12.500 erhöht werden. Vorübergehend dürfen die Verwaltungsmitarbeiter für ihre Arbeit auf sichere Bootsticks mit eigenem Betriebssystem in Verbindung mit nutzereigenen Laptops zurückgreifen. Temporär erlaubt sei außerdem die Nutzung einer speziellen App auf privaten Endgeräten, womit die Mitarbeiter gesicherten Zugriff auf dienstliche E-Mails sowie Kalenderdaten erhalten. Auch einen gesicherten Dateitransferdienst des ITDZ Berlin können sie nutzen.
Kontakte zu nicht von der Verwaltung geschützter IT, etwa zu privaten Speichern in einer Cloud oder auf ungesicherten USB-Sticks, sind hingegen untersagt. Auch die dienstliche Nutzung sicherheitskritischer Messenger, die Senatsverwaltung nennt hier als Beispiel WhatsApp, seien verboten. Sicherheitshinweise für die Nutzung privater Internet-Zugänge im Homeoffice sowie Hinweise zur Sensibilisierung der Beschäftigten gegen Phishing-Mails, die auf Web-Seiten und Apps mit Bezug zur Corona-Pandemie gestaltet wurden, seien bereits herausgegeben worden.

Zukunft der Mobilgeräte-Strategie

Besprechungen und Zusammenkünfte finden laut der Senatsverwaltung wegen der Corona-Pandemie derzeit meist in Form von Telefon- oder Videokonferenzen statt. Während der Pandemiephase können die Verwaltungsmitarbeiter dazu einen datenschutzkonformen Videotelefoniedienst nutzen. Mit ihm lassen sich über PCs, Laptops, Tablets und Smartphones Videokonferenzen mit begleitender Chat-Funktion und Screensharing durchführen. Eingesetzt werde dafür ein Open-Source-Produkt, das für die Berliner Verwaltung entsprechend der Datenschutzanforderungen und des BSI-Grundschutzes bereitgestellt werde.
Um den Verwaltungsmitarbeitern auch nach der Corona-Krise deutlich erweiterte mobile Arbeitsmöglichkeiten anbieten zu können, kündigt die Senatsverwaltung eine Anpassung der landesweiten Mobilgeräte-Strategie an. Unter anderem soll künftig die Ausstattung mit Laptops zum Landesstandard der IKT-Ausstattung werden und im Sinne einer One-Device-Strategie für Büro-, Heim- und Mobilarbeit jeweils das gleiche Gerät zum Einsatz kommen. Ergänzt werden könnte dieses durch Peripheriegeräte zum ergonomischen Arbeiten, wozu beispielsweise Docking-Stationen und externe Bildschirme zählen. Damit würde die Strategie nicht zuletzt zu einem Mehr an Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz sowie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen.





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