Nordrhein-WestfalenNeue Gesetze im E-Government-Check
Einen E-Government-Check für neue Gesetze hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens verabschiedet. Wie das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie das Ministerium des Innern mitteilen, muss künftig bei jedem Gesetzesvorhaben geprüft werden, inwiefern dieses digital umsetzbar ist. So sei beispielsweise zu klären, ob bei einem Anliegen noch ein persönliches Erscheinen in der Behörde erforderlich ist oder ob man sich mit der elektronischen Identität (eID) ausweisen kann. Kann eine Antragstellung online erfolgen? Können verschiedene Stellen digital beteiligt werden? Inwieweit wirkt sich der Gesetzesinhalt auf bereits bestehende digitale Angebote und auf weitere Prozesse aus? Bestehen Bezüge zu digitalem Fachrecht?
„Insbesondere die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass Digitalisierung eines der großen Zukunftsthemen des Landes ist“, erklärt Digitalminister Andreas Pinkwart. „Jetzt stellen wir sicher, dass schon bei der Erarbeitung neuer Gesetze die digitale Umsetzung berücksichtigt wird. Der E-Government-Check ist hierfür das passende Mittel.“
Verankert ist der E-Government-Check in der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO) für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die GGO ist das Innenministerium zuständig. „Wir müssen das Digitale von Anfang an mitdenken. Bereits im Gesetzentwurf zu überlegen, ob und wie die Umsetzung digital erfolgen kann, ist wichtig, um moderne und gleichzeitig sichere Gesetze zu erarbeiten. Das spart nicht nur Zeit und Geld, sondern ist vor allem effizient“, so Innenminister Herbert Reul.
Mit der Einführung des E-Government-Checks übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen nach eigenen Angaben eine Vorreiterrolle.
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