BerlinNeues Finanzmodell für das ITDZ

[08.09.2025] Der Berliner Senat will mit einer Gesetzesänderung dem ITDZ Berlin mehr Planungssicherheit geben. Künftig soll der zentrale IT-Dienstleister Rücklagen für Investitionen bilden können; zugleich erhält der Verwaltungsrat mehr Kontrolle über die Preisgestaltung.
Eingangstür des ITDZ Berlin

Das ITDZ Berlin soll mehr Planungssicherheit und bessere Finanzierungsstrukturen erhalten.

(Bildquelle: ITDZ Berlin)

Der Berliner Senat hat auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, den Gesetzentwurf für die Änderung des „Gesetzes über die Anstalt öffentlichen Rechts IT-Dienstleistungszentrum Berlin“ (ITDZ Berlin) beschlossen. Die Entscheidung soll dem zentralen IT-Dienstleister des Landes Planungssicherheit für die Zukunft geben und die rechtliche Grundlage für nötige IT-Investitionen und Ersatzbeschaffungen schaffen, so die Berliner Senatskanzlei. Gleichzeitig soll auch mehr Transparenz bei der Preisbildung hergestellt werden – die Preise werden künftig vom Verwaltungsrat kontrolliert. Das Abgeordnetenhaus muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Ist dies der Fall, könnte es zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Eine ganzheitliche Reform des ITDZ-Gesetzes wird laut Senatskanzlei angestrebt, sobald die Eckpunkte des Digitalgesetzes als strategisches Dach feststehen.

Langfristiger Finanzrahmen

Das ITDZ Berlin wird durch die Gesetzesänderung von der bisherigen Pflicht, den Jahresüberschuss an den Berliner Landeshaushalt abzuführen, entbunden. Stattdessen ist nach dem neuen Gesetzentwurf der Bilanzgewinn abzuführen. Dies ermöglicht dem IT-Dienstleister des Landes die Bildung von Rücklagen für Investitionen und Ersatzbeschaffungen. Dadurch wird die bisherige, stark an jährliche Einzelverhandlungen gebundene Finanzierung durch einen langfristigen Rahmen ersetzt, der auf verlässlichen Indikatoren basiert. Die Rolle und das zu bewältigende Aufgabenspektrum des ITDZ Berlin wird auf diese Weise gestärkt, damit es die Ziele der Digitalisierung, Standardisierung, Zentralisierung und IT-Sicherheit sowie Innovationen vorantreiben kann.

Mitsprache bei der Preisbildung

Ein weiteres zentrales Element der Gesetzesänderung ist die Stärkung der Aufsichtsfunktion des Verwaltungsrates. Künftig obliegt es diesem Gremium, die Preise, die vom ITDZ Berlin erhoben werden, aktiv zu überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen. Damit wird sichergestellt, dass die Preise nicht nur betriebswirtschaftlich sinnvoll, sondern im Sinne der Daseinsfürsorge fair gestaltet werden. „Wir haben jahrelang für bessere Finanzierungsstrukturen für das ITDZ Berlin gekämpft – nun haben wir bald die Grundlage, dass das ITDZ Berlin als zentraler IT-Dienstleister unserer Hauptstadt in seiner Leistungsfähigkeit gestärkt wird, indem wir als Träger dem ITDZ Berlin Planungssicherheit und bessere Finanzierungsstrukturen schaffen können“, sagt Landes-CDO Martina Klement.



Stichwörter: Politik, Berlin, Gesetzgebung, ITDZ


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