Serie OZGNutzen für alle

[07.01.2020] Der IT-Planungsrat hat Annette Schmidt zur Präsidentin der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) ernannt. Kommune21 sprach mit ihr über die Aufgaben der FITKO und den Stand der Dinge beim Onlinezugangsgesetz (OZG).
FITKO-Präsidentin Dr. Annette Schmidt

FITKO-Präsidentin Dr. Annette Schmidt

(Bildquelle: FITKO)

Frau Dr. Schmidt, am 1. Januar 2020 beginnt die FITKO offiziell mit der Arbeit. Was umfasst den Aufgabenbereich? Die FITKO wird bis Ende 2021 die verschiedenen Geschäfts- und Koordinierungsstellen des IT-Planungsrats übernehmen. Ab dem 1. Januar kommt die Geschäftsstelle FIM – Föderales Informationsmanagement zu uns. Zum 1. Juli übernehmen wir die Geschäftsstelle des IT-Planungsrats. Die Geschäftsstellen GovData und 115 folgen zu einem späteren Zeitpunkt. Auch die Koordinierungs- und Steuerungsaufgaben für das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) und Governikus erfolgen künftig durch die FITKO. Damit werden die wesentlichen Koordinierungsfunktionen in der FITKO gebündelt. Daneben sind wir auch jetzt schon mit strategisch-konzeptionellen Angelegenheiten beschäftigt, wie etwa Überlegungen zum föderalen IT-Architektur-Management und gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium im Programm-Management zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Wie viel Personal steht Ihnen zur Verfügung? Momentan haben wir 15 Beschäftigte hier in Frankfurt am Main, insgesamt sind etwa 40 bis 44 Stellen vorgesehen. 2020 werden wir 14 Stellen ausschreiben, um die im kommenden Jahr anstehenden Aufgaben erfüllen zu können. Aus den bestehenden Geschäftsstellen des IT-Planungsrats werden keine Kolleginnen und Kollegen nach Frankfurt wechseln, sodass wir diese Stellen neu besetzen müssen. Das hat Vor- und Nachteile. Schwierig gestaltet sich dabei der Wissenstransfer und die damit verbundene Kontinuität in der Erfüllung der Aufgaben. Sie verfügen über ein Digitalisierungsbudget von 180 Millionen Euro. Was soll damit geschehen? Das Digitalisierungsbudget wurde für die kommenden drei Jahre bereitgestellt und wird zu 35 Prozent vom Bund und zu 65 Prozent von den Ländern finanziert. Die FITKO verwaltet das Geld im Auftrag des IT-Planungsrats. Gemeinsam mit den Bundes- und Ländervertretern wird zurzeit geplant, wozu die Gelder benutzt werden sollen. Das OZG spielt dabei natürlich eine große Rolle, aber auch andere Projekte des IT-Planungsrats werden gefördert. Der Portalverbund und der Bereich Registermodernisierung gehören beispielsweise dazu, aber auch die Digitalisierungslabore, die bislang vom Bund finanziert wurden. Voraussetzung für alle Aktivitäten aus dem Digitalisierungsbudget ist, dass die Projektergebnisse, Anwendungen, Standards, Basis- und Querschnittskomponenten dem Bund und allen Ländern zugutekommen. Wie ist der aktuelle Stand beim OZG? Die arbeitsteilige Umsetzung der Themenfelder mit geregelten Organisations- und Kommunikationswegen etwa über OZG-Koordinatoren in Bund und Ländern oder die Themenfeldverantwortlichen, die die Zusammenarbeit über alle föderalen Ebenen hinweg organisieren, funktioniert. Bei der Umsetzung der Verwaltungsleistungen steht der Bürger im Vordergrund, und mit den Digitalisierungslaboren haben wir eine geeignete Methode, um zu guten Ergebnissen zu kommen. Damit wird die Bereitstellung der Leistungen im Front End, also die Online-Antragstellung für Bürgerinnen und Bürger aller Voraussicht nach gelingen. Die größere Herausforderung ist die Umsetzung der Anwendungen im Hintergrund und die Optimierung der Verwaltungsprozesse im Back End. „Um die kommunalen Belange stärker berücksichtigen zu können, wird es ein Kommunalgremium geben.“ Wer liegt gut im Plan: der Bund, die Länder oder die Kommunen? Die Themenfeldbearbeitung ist schon sehr weit fortgeschritten und die Themenfeldplanung wird bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Rund 100 Umsetzungsprojekte sind bereits definiert und 30 Umsetzungsprojekte aus den Digitalisierungslaboren gestartet. Erste Referenzimplementierungen sollen in Kürze beginnen. Die spannende Frage ist nun, wie wir die Umsetzung und Nachnutzung gestalten. Dafür gibt es unterschiedliche Nachnutzungsmodelle. Die Intention ist, dass nicht jeder alles selbst macht, sondern gemeinsam Wege für eine wirtschaftliche und nutzerfreundliche Umsetzung gefunden werden. Was heißt das für die Kommunen? Die rechtlichen und technischen Grundlagen für die Nachnutzung werden derzeit erarbeitet. Den Kommunen empfehlen wir deshalb, sich zunächst an den OZG-Koordinator ihres Bundeslandes zu wenden, um Informationen über den aktuellen Entwicklungsstand und die Umsetzungsmöglichkeiten zu erhalten. Ziel ist es, trotz unterschiedlicher Bedürfnisse und Infrastrukturen soweit wie möglich eine gemeinsame Umsetzungsstrategie zu entwickeln. Aus unserer Sicht geht das nur, wenn man standardisierte Formate und Schnittstellen zur Verfügung stellt, die es jedem ermöglichen, sie in die eigenen Infrastrukturen und Systeme einzupassen. Der Bund will auf jeden Fall bis 2022 fertig werden. Der Bund hat das meines Wissens für seine Leistungen, nicht die der Länder, garantiert. Von den 575 Leistungsbündeln des OZG sind 115 reine Bundesleistungen. Damit fertig zu werden, liegt im Rahmen des Möglichen. Der Vorteil bei der Umsetzung dieser Leistungen ist, dass sich der Bund nur innerhalb der Bundesverwaltung abstimmen muss. In den übrigen Themenfeldern, die von Bund, Ländern und dem kommunalen Bereich bearbeitet werden, sind immer mehrere Player im Spiel. Der Abstimmungsaufwand ist also größer. Der kommunale Bereich soll ja nun doch noch stärker eingebunden werden. Um die kommunalen Belange beim IT-Planungsrat künftig stärker berücksichtigen zu können, wird es ein Kommunalgremium geben. Dort sind jeweils drei kommunale Vertreter der Spitzenverbände, drei Vertreter von Vitako und der kommunalen IT-Dienstleister sowie zwei Personen der KGSt vertreten. Es geht darum, stärker auf die Bedürfnisse der Kommunen einzugehen und Informationen gezielter zu verteilen. Die erste Sitzung wird im ersten Halbjahr 2020 stattfinden. Dann wollen wir gemeinsam die Arbeit des Gremiums strukturieren und die Zielstellungen festlegen. Auf politischer Ebene sind die Kommunen durch die kommunalen Spitzenverbände bereits mit beratender Funktion im IT-Planungsrat vertreten, haben aber kein Stimmrecht. Auch das Kommunalgremium wird kein Stimmrecht haben, es wird aber eine Plattform sein, um den kommunalen Bereich insgesamt stärker einzubinden und die Zusammenarbeit aller Ebenen zu fördern.

Interview: Helmut Merschmann


Stichwörter: Politik, Annette Schmidt, FITKO, OZG


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