BundesratOZG 2.0 abgelehnt

Bundesratssitzung: Länderkammer lehnt OZG 2.0 ab.
(Bildquelle: Bundesrat/Steffen Kugler)
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (22. März 2024) der Novelle des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) seine Zustimmung verweigert. Zuvor hatte der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten der Länderkammer empfohlen, das vom Bundestag beschlossene Gesetz abzulehnen und eine grundlegende Überarbeitung einzufordern.
Zusammenfassend lehnt der Bundesrat das Gesetz ab, weil es die finanziellen, technischen und rechtlichen Lasten unverhältnismäßig auf die Länder und Kommunen verlagert, ohne für ausreichende Klarheit und Beteiligung zu sorgen. Eine grundlegende Überarbeitung wird gefordert, um Kooperation und faire Lastenverteilung sicherzustellen.
Die wichtigsten Kritikpunkte der Länder
• Finanzierung und Kostenverteilung: Der Bundesrat kritisiert, dass sich der Bund weitgehend aus der Finanzierung der Verwaltungsdigitalisierung zurückzieht, wodurch Länder und Kommunen belastet werden. Er fordert eine Neuberechnung des Erfüllungsaufwands, da die Auswirkungen auf die kommunale Ebene und die Kosten nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
• Auswirkungen auf die Steuerverwaltung und die amtliche Statistik: Der Bundesrat fordert klare Regelungen, um Rechtssicherheit für die Steuerverwaltung zu schaffen und lehnt eine Anwendung des Gesetzes auf die Steuerverwaltung ab. Zudem werden Ausnahmeregelungen für die amtliche Statistik gefordert, um die Durchführung von Massenverfahren nicht zu gefährden.
• Technische und rechtliche Unklarheiten: Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz und technischer Unklarheiten, wie beispielsweise die Neufassung des IT-NetzG und die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Datenschutzcockpits.
• Mitwirkungsrechte der Länder und IT-Planungsrat: Der Bundesrat fordert angemessene Mitwirkungsrechte der Länder und kritisiert die Umgehung des IT-Planungsrats sowie den einseitigen Rückzug des Bundes aus der Finanzierungsverantwortung, der zu einer zentralen Konzentration der Regelungsbefugnisse beim Bund führe.
Blockadehaltung schadet der deutschen Wirtschaft
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