ThüringenStart der E-Akte am Oberlandesgericht
Das Thüringer Oberlandesgericht hat Ende September die elektronische Gerichtsakte eingeführt. Der Großteil der neu anzulegenden Gerichtsakten der Zivilsenate in erst- und zweitinstanzlichen Verfahren wird damit künftig ausschließlich elektronisch geführt. Das teilt das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mit.
„Diese erste Pilotierung von Verfahren im Instanzenzug ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung der Thüringer Justiz“, erklärt Justizminister Dirk Adams. An den Landgerichten Meiningen und Gera, wo bereits erstinstanzliche Verfahren der Zivil- und Handelskammern elektronisch geführt würden, habe sich gezeigt, dass der Umstellungsprozess zwar aufwendig sei, die Erfahrungen sich aber sehr gut für weitere Einführungsschritte nutzen lassen.
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die elektronische Aktenführung spätestens ab 2026 bundesweit in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften für neue Verfahren verbindlich sein. In Thüringen werden die etwa 3.500 Bediensteten der Justiz – darunter Wachtmeister, Geschäftsstellenmitarbeiter, Rechtspfleger sowie Richter und Staatsanwälte – im Rahmen eines landesweiten Projekts auf die Umstellung vorbereitet. Neben dem erheblichem Schulungsaufwand sowie der Anpassung der technischen Ausstattung von Arbeitsplätzen und Sitzungssälen ist die Einführung der E-Akte nach Angaben des Justizministeriums vor allem durch eine Vielzahl von notwendigen rechtlichen und organisatorischen Änderungen geprägt.
„Nach wie vor stellt die Corona-Pandemie eine zusätzliche Hürde für das zügige Voranschreiten des Projekts dar, insbesondere für die Gewährleistung der Schulungen, die es zu meistern gilt“, so Justizminister Adams. „Gleichzeitig wird durch sie aber auch ein wesentlicher Vorteil der Digitalisierung deutlicher. Die Arbeit kann fast unberührt von den durch das Infektionsgeschehen bedingten Maßnahmen weiterlaufen. Ich hoffe nun, dass auch für die Bediensteten des Thüringer Oberlandesgerichts vor allem der Nutzen der E-Akte spürbar wird.“
Die Einführung der elektronischen Aktenführung in Thüringen wird Anfang November auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgedehnt: Dann werden am Verwaltungsgericht Weimar alle neu eingehenden Verfahren auf die E-Akte umgestellt.
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