NiedersachsenVerwaltungsgerichte nutzen Aktensystem e²A

[04.12.2024] In Niedersachsens Verwaltungsgerichten wird die Aktenführung künftig digital abgewickelt. Mit der Einführung des elektronischen Aktensystems e²A soll eine sichere und effektive Datenverarbeitung möglich sein, die auch ein flexibles Arbeiten erleichtert.
Miniatur-Aktenordner liegen auf einer Laptop-Tastatur.

Bei der Niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit verabschiedet man sich von Ordnern und Mappenwagen.

(Bildquelle: maxxyustas/123rf.com)

In Niedersachsen werden nunmehr an allen Verwaltungsgerichten die neuen Akten nur noch digital geführt. Bereits im September 2023 hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die elektronische Gerichtsakte eingeführt. In der Folgezeit wurde das neue Aktensystem sukzessive an den sieben niedersächsischen Verwaltungsgerichten etabliert. Nun wurde die Umstellung der Aktenführung abgeschlossen. Das (Bundes-)Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs sieht vor, dass Prozessakten ab dem 1. Januar 2026 flächendeckend bei allen Staatsanwaltschaften und Gerichten ausschließlich elektronisch zu führen sind. Die Niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit hat diese Vorgabe somit frühzeitig umgesetzt.

Zum Einsatz kommt das allgemein verwendbare elektronische Aktensystem e²A, das laut einer Meldung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts eine besonders sichere und effektive digitale Datenverarbeitung ermöglichen soll. Die elektronische Akte e²A gehört zum e²-Verbund, dem die Länder Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt angehören. Die E-Akte-Lösung wurde unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt.

Umstellung getragen von den Mitarbeitenden

Das Oberverwaltungsgericht führt die zügige Umstellung auf die elektronische Akte e²A vor allem auf den engagierten Einsatz der für die Organisation und Koordinierung der Einführung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte und auf die Beiträge aller Beschäftigten der Niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zurück. Diese hätten sich gegenüber den sich ändernden technischen Anforderungen ausgesprochen aufgeschlossen gezeigt und die neue Methode der Datenverarbeitung aktiv angenommen.

Der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, Frank-Thomas Hett, dankte den Kolleginnen und Kollegen in der Niedersächsischen Verwaltungsgerichtbarkeit und des Zentralen IT-Betriebs der Niedersächsischen Justiz für ihr Engagement. Er sei sicher, dass sich alle an die neuen Arbeitsabläufe schnell gewöhnen werden. „Als familienfreundliche Gerichtsbarkeit ist es mir ein Anliegen, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch die ständige Verfügbarkeit der E-Akte noch flexiblere Arbeitsformen anbieten können“, so Hett.





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