GesetzgebungWeitere Digitalisierung der Justiz
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz vorgelegt. Dessen Ziel ist es, die digitale Kommunikation mit der Justiz – auch durch Verzicht auf die Schriftform – deutlich zu erleichtern. „Immer noch notwendige Unterschriften mit Stift und Papier wirken wie Sand im Getriebe. Das ist nicht nur lästig, sondern sorgt auch für unnötigen Mehraufwand in der Verwaltung. Das ändern wir jetzt“, sagte der Bundesminister der Justiz Marco Buschmann. Der Entwurf sieht vor, digitale Strafanträge zu vereinfachen. Der Hintergrund: Manche Straftaten wie Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch werden nur verfolgt, wenn die geschädigte Person einen Strafantrag stellt. Das kann bislang nur schriftlich oder über einen „sicheren elektronischen Übermittlungsweg“ erfolgen. Künftig soll auch ein Strafantrag per E-Mail oder per Online-Formular möglich sein, etwa bei der Online-Wache, die viele Bundesländer bereit stellen (wir berichteten). Einzige Bedingung: die Identität der antragstellenden Person und ihre Bitte um Verfolgung der Straftat müssen eindeutig erkennbar werden. Auch bei anderen Erklärungen im Strafverfahren soll künftig eine Unterschrift entbehrlich sein. Damit werden auch Medienbrüche durch ein Ausdrucken und Wiedereinscannen vermieden. Verzicht auf Papier Anträge oder Erklärungen von Mandantinnen und Mandanten können von der Anwaltschaft künftig als Scan an die Gerichte übermittelt werden. Zum elektronischen Einreichen von Schriftsätzen an das Gericht sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereits seit 2022 verpflichtet. Soweit für eine Erklärung ihrer Mandanten allerdings verfahrensrechtlich die Schriftform angeordnet ist, müssen sie diese bislang in aller Regel in Papierform einreichen. Künftig soll es ausreichen, dass ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beispielsweise den unterschriebenen Insolvenzantrag ihres Mandanten als eingescanntes Dokument an das Gericht übermittelt. Das erleichtert die Kommunikation sowohl für die Anwaltschaft als auch für Mandantinnen und Mandanten. Zudem soll die Kündigung durch einen elektronischen Schriftsatz ermöglicht werden. Bislang erfüllen empfangsbedürftige Willenserklärungen, die elektronisch an das Gericht übermittelten Schriftsätzen enthalten sind, häufig nicht die Anforderungen an materielle Schriftformerfordernisse. Nun soll die Schriftform als gewahrt gelten, wenn sie in einem Schriftsatz als elektronisches Dokument bei Gericht eingereicht und dem Empfänger übermittelt wird. Um die Kommunikation von Unternehmen mit der Justiz zu erleichtern, soll das Organisations-Konto des Unternehmens an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach angebunden werden können. Hierfür soll auch das Identifizierungsverfahren ELSTER zugelassen werden. Weitere Vereinfachungen betreffen die digitale Rechnungsstellung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und die elektronische Forderungsanmeldung im Insolvenzrecht. Leichterer Umstieg auf die elektronische Akte Ab Januar 2026 müssen alle neu angelegten Akten in der Justiz elektronisch geführt werden. Derzeit pilotieren die Länder und der Bund die E-Akte. Akten, die aus elektronischen Teilen und Papierteilen bestehen – so genannte Hybridakten – sind bisher nicht erlaubt. Deshalb fallen bei der Umstellung oftmals sehr ressourcenintensive Scan-Arbeiten zur Digitalisierung der Altaktenbestände an. Künftig sollen verschiedene Formen der Hybridaktenführung ermöglicht werden. So sollen vor allem bereits angelegte Papierakten elektronisch weitergeführt werden dürfen, um den Umstieg auf die elektronische Akte zu vereinfachen. Auch für eine Teilnahme an einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung im Revisionsverfahren per Videokonferenz will das Gesetz den Weg bahnen. Indem zeit- und ressourcenintensive Anreisen vermieden werden, kann die Hauptverhandlung flexibler terminiert und durchgeführt werden. Der Gesetzentwurf wurde bereits an die Länder und Verbände versendet, eingehende Stellungnahmen sollen auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht werden.
Baden-Württemberg: KI für die Sozialgerichtsbarkeit
[17.09.2024] Ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt zur Entwicklung eines digitalen Richterassistenten startete jetzt in Baden-Württemberg. Projektbeteiligte sind das Landesministerium für Justiz, die Unternehmen Materna, Infora und Aleph Alpha sowie der GovTech Campus Deutschland. Zuiel des Vorhabens ist es, Richterinnen und Richter zu entlasten. mehr...
BMJ: Effiziente digitale Gerichtsverfahren
[10.09.2024] Das Bundeskabinett hat dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit zugestimmt. Damit will der Bund ein Reallabor schaffen, in dem erprobt wird, wie es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden kann, Zahlungsansprüche in einem digital geführten Verfahren geltend zu machen. mehr...
ARKTIS IT solutions: KI im Gerichtssaal
[03.09.2024] Um die Digitalisierung der Justiz voranzubringen und den Beschäftigten Entlastung zu verschaffen, kommt es auf das Zusammenspiel von Justiz, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft an. Ein vom Unternehmen ARKTIS IT solutions organisiertes Panel zeigt, welche konkreten Projekte und welche Perspektiven es derzeit gibt. mehr...
Mecklenburg-Vorpommern: 182.000 E-Akten in der Justiz
[02.09.2024] In Mecklenburg-Vorpommern nutzen jetzt die Ordentliche Gerichtsbarkeit sowie alle Fachgerichte die E-Akte. Die Umstellung der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte auf elektronische Aktenführung steht noch bevor. Gleichzeitig will das Land den KI-Einsatz in der Justiz vorantreiben. mehr...
Nordrhein-Westfalen: Justiz in Leichter Sprache
[30.08.2024] Öffentliche Stellen sind gesetzlich verpflichtet, Informationen in Leichter Sprache anzubieten. Das betrifft auch die Justiz. In Nordrhein-Westfalen stehen ab sofort auf den Websites des Justizvollzugs und der Sozialgerichte Texte in Leichter Sprache zur Verfügung. Die Inhalte auf den Websites der Amts- und Landgerichte waren schon zuvor übersetzt worden. mehr...
Verpflichtungsgesetz: Förmliche Verpflichtung bald per Video
[30.07.2024] Bestimmte Straftaten können tatbestandlich nur verwirklicht werden, wenn sie von Amtsträgern – etwa Beamten oder Richtern – begangen werden. Personen, die für die öffentliche Verwaltung tätig, aber keine Amtsträger sind, werden förmlich verpflichtet, um sie Amtsträgern in dieser Hinsicht gleichzustellen. Diese Verpflichtung soll bald auch per Videokonferenz möglich sein. mehr...
BMJ: Der Weg zum Zivilprozess der Zukunft
[19.07.2024] Eine Bund-Länder-Reformkommission befasst sich mit Digitalisierungspotenzialen in der weiteren Entwicklung des Zivilprozesses. Hintergrund ist, dass viele Rechtsschutzsuchende den Zivilprozess als zu komplex und zeitaufwendig empfinden. Der Abschlussbericht wird bereits zum Jahresende erwartet. mehr...
Brandenburg: E-Akte startet bei den Fachgerichten
[16.07.2024] Beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat ein Pilotprojekt zur Einführung der E-Akte begonnen. Der Pilotphase gingen umfassende technische, fachliche und organisatorische Vorbereitungen voraus. Ab Herbst soll die E-Akte auch an den anderen Fachgerichtsbarkeiten des Landes eingeführt werden. mehr...
Hessen: E-Akte beim Finanzgericht
[24.06.2024] Die elektronische Aktenführung in der Justiz vereinfacht die Zusammenarbeit, verkürzt Prozesse und macht eine Beschäftigung in der Justiz flexibler und dadurch attraktiver. Zudem bildet sie die Grundlage für einen KI-Einsatz. Nach viermonatiger Pilotphase hat jetzt das Hessische Finanzgericht in Kassel die Umstellung vollzogen. mehr...
BMJ: Reallabor für die Justiz kommt
[19.06.2024] Der Vermittlungsausschuss hat einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten verabschiedet. Nun stellt das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf vor. Das Gesetz soll die gerichtliche Durchsetzung von Kleinforderungen in bürgerfreundlichen digitalen Verfahren erleichtern. mehr...
Thüringen: E-Akte an allen Sozialgerichten
[11.06.2024] In Thüringen werden bald alle Fachgerichtsbarkeiten ihre Verfahrensakten elektronisch führen. Die Sozialgerichtsbarkeit hat die Umstellung jetzt abgeschlossen, bei der Arbeitsgerichtsbarkeit soll dieser Schritt in Kürze folgen. Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sind bereits umgestellt. mehr...
Digitalisierungsinitiative: Vierter Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizminister
[07.06.2024] Bund und Länder haben sich anlässlich der Frühjahrs-Justizministerkonferenz auf Einladung von Bundesjustizminister Marco Buschmann und der niedersächsischen Justizministerin Kathrin Wahlmann zum vierten Bund-Länder-Digitalgipfel in Hannover getroffen. Im Fokus stand die Verwendung der Mittel aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz. mehr...
BMJ: Elektronische Präsenzbeurkundung eingeführt
[24.05.2024] Der vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung wurde von der Bundesregierung beschlossen. Mit der Digitalisierung des Beurkundungsverfahrens sollen Urkundsstellen entlastet und Verfahrensabläufe vereinfacht werden. mehr...
Sachsen: E-Akte am Oberverwaltungsgericht
[17.05.2024] Die Verwaltungsgerichte des Landes Sachsen stellen ihre Verfahren schrittweise auf elektronische Aktenführung um. Den Anfang hat jetzt das Oberverwaltungsgericht gemacht, die Verwaltungsgerichte in Dresden, Leipzig und Chemnitz sollen folgen. mehr...
Digitale Justiz: Bundesweiter Austausch in Recklinghausen
[15.05.2024] Wie sieht die Zukunft der Justiz aus? In der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen in Recklinghausen kamen etwa 160 junge Richterinnen und Richter zusammen, um sich zu dieser Frage auszutauschen und um in Zukunftsworkshops konkrete Gestaltungsideen auszuarbeiten. mehr...