ThüringenE-Akte an allen Sozialgerichten
Die Einführung der elektronischen Gerichtsakte in der Thüringer Justiz kommt gut voran. Das geht aus einem Bericht des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hervor. Dieses meldet, dass nun alle fünf Thüringer Sozialgerichte auf elektronische Aktenführung umgestellt haben. Die Einführung der elektronischen Aktenführung in der Sozialgerichtsbarkeit hatte im Februar 2023 am Sozialgericht in Gotha begonnen. Ende Mai 2024 wurde sie mit der Umstellung am Sozialgericht in Nordhausen abgeschlossen.
Bereits im Januar vergangenen Jahres hatte die Verwaltungsgerichtsbarkeit vollständig die E-Akte eingeführt, im vergangenen Dezember stellte die Finanzgerichtsbarkeit auf die E-Akte um. Im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit hat die Einführung von E-Akten im November 2023 am Arbeitsgericht in Nordhausen begonnen – und noch im Juni dieses Jahres soll sie beim Arbeitsgericht Suhl abgeschlossen werden. Damit würden dann sämtliche Fachgerichte in Thüringen über elektronische Akten verfügen.
Insgesamt sind bei 39 Thüringer Gerichten elektronische Verfahrensakten eingeführt, darunter im Bereich der Ordentlichen Gerichtsbarkeit bei dem Thüringer Oberlandesgericht, bei allen Landgerichten und bei 20 der 23 Amtsgerichte. Künftig soll der Einführungsschwerpunkt im Strafbereich liegen, zu dem neben den Gerichten der Ordentlichen Gerichtsbarkeit auch die Thüringer Staatsanwaltschaften gehören.
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