BrandenburgWeniger Papier-Unterschriften notwendig
Um die Digitalisierung der Verwaltung weiter voranzubringen, hat die Landesregierung ein Gesetzespaket beschlossen, das viele Verpflichtungen für eigenhändige Unterschriften auf Papier aufhebt. Von allen Ressorts der Landesregierung wurden zirka 80 Einzelregelungen ermittelt, bei denen künftig gänzlich auf eine Unterschrift auf Papier verzichtet werden soll, meldet die Staatskanzlei. So sollen in Brandenburg durch den Wegfall der Papierunterschrift künftig viele Verwaltungsleistungen digital beantragt werden können. Der Verzicht auf die Schriftform vermeidet Medienbrüche und kann dazu beitragen, einen einheitlich laufenden Prozess zu schaffen. „Der Gesetzentwurf ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung. Nur durch die gute Zusammenarbeit aller Ministerien der Landesregierung konnte dieser umfangreiche und fachlich ressortübergreifende Gesetzentwurf gelingen“, so Innenminister Michael Stübgen.
Wo die Verpflichtung zur eigenhändigen Unterschrift entfällt, können zum Beispiel Erklärungen und Anträge per E-Mail abgegeben werden. Das lästige Ausdrucken und Unterschreiben entfällt. So können beispielsweise Gastwirte formlos die Anzeige zur Ausübung eines Gaststättengewerbes an die zuständige Behörde übermitteln. In einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Prüfungsordnungen ist zudem vorgesehen, dass Niederschriften und ihre Unterzeichnung auch elektronisch möglich sind sowie schriftliche Prüfungen digital durchgeführt werden können.
Das im Kabinett beschlossene Gesetzespaket soll in einem nächsten Schritt dem Landtag vorgelegt werden. Über dieses Abbaupaket hinaus soll in weiteren Gesetzen und Verordnungen der Schriftformabbau vorangetrieben werden.
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