BfJWichtiger Schritt im internationalen Rechtsverkehr

[01.08.2025] Das Bundesamt für Justiz nutzt erfolgreich das neue IT-Kommunikationssystem iSupport in grenzüberschreitenden Unterhaltsverfahren, um Daten und Dokumente sicher grenzüberschreitend auszutauschen. Das Bundesamt hat von Beginn an bei der Entwicklung der Lösung mitgewirkt.
Brandenburg hat an allen Standorten der ordentlichen Gerichtsbarkeit die E-Akte in Zivil- und Familiensachen eingeführt.

Der Datentausch in grenzüberschreitenden Unterhaltsverfahren wird erleichtert.

(Bildquelle: wavebreakmediamicro/123rf.com)

Als Bundesoberbehörde nimmt das Bundesamt für Justiz (BfJ) auch Aufgaben im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs wahr. In grenzüberschreitenden Unterhaltsverfahren nutzt das BfJ jetzt auch im Verhältnis zu Ungarn das elektronische Kommunikationssystem iSupport. Dieses hatte das BfJ Anfang 2024 erfolgreich eingeführt. In einem nach BfJ-Angaben weltweit führenden Pilotprojekt kam das System bisher zwischen Deutschland und Schweden zur Anwendung. Nun konnten erste Ersuchen auch erfolgreich an Ungarn übermittelt werden. Das BfJ unterstützt unterhaltsberechtigte Kinder und Alleinerziehende sowie öffentliche Stellen wie Jugendämter bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, derzeit in über 10.000 Fällen.

Nutzen für Unterhaltsberechtigte

Entwickelt wurde das IT-Kommunikationssystem iSupport im Auftrag der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH). Es soll zur schnellen, einfachen und sicheren Kommunikation zwischen den Zentralen Behörden in grenzüberschreitenden Unterhaltsfällen beitragen. Der elektronische gesicherte Austausch von Daten und Dokumenten beschleunigt die grenzüberschreitende Antragstellung und Kommunikation. Dies kommt den Unterhaltsberechtigten unmittelbar zugute – jetzt auch im Verhältnis zu Ungarn.

BfJ und BMJV fördern das Projekt

Die gesicherte Kommunikation beruht auf der aktuellen e-CODEX-Technologie (e-Justice Communication via Online Data Exchange), die auch Grundlage der elektronischen justiziellen Zusammenarbeit in der EU ist. Das System steht im Einklang mit den Anforderungen der Ende 2023 verabschiedeten EU-Digitalisierungsverordnung. Weitere Staaten arbeiten daran, sich dem iSupport-Netzwerk anzuschließen. Seit Beginn des Projekts hat das BfJ an der Entwicklung des Programms mitgewirkt und dieses gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auch finanziell gefördert. Daneben hat die EU einen Großteil der Entwicklungskosten mitfinanziert.





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