Bayern/Nordrhein-WestfalenWie kann KI Gerichte entlasten?

Nordrhein-Westfalen: Staatssekretärin Dr. Daniela Brückner sieht in der GenAI-Initiative auch einen Schritt zu digitaler Souveränität der deutschen Justiz.
(Bildquelle: MJ NRW)
Bayern und Nordrhein-Westfalen trainieren und erproben in Zukunft gemeinsam ein generatives Sprachmodell speziell für die Bedürfnisse der Justiz. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Ländern und den beteiligten Universitäten wurde jetzt unterzeichnet. Das Generative Sprachmodell der Justiz (GSJ) könnte beispielsweise dafür eingesetzt werden, neue Textbausteine zu formulieren, unstreitige Sachverhalte aus einer Akte herauszufiltern oder um Schriftsätze aus verschiedenen Akten zu vergleichen. Die Anwendungsfälle sollen unmittelbar mit Praktikerinnen und Praktikern in Legal-Design-Workshops entwickelt werden. Wie das Justizministerium Nordrhein-Westfalen mitteilt, soll die Testphase bis Ende 2026 andauern. Finanziert wird das Vorhaben aus Mitteln der Digitalisierungsinitiative des Bundes für die Justiz.
Entlastung für Gerichte
„Durch die rasante Entwicklung im Bereich generativer KI stehen wir am Beginn eines neuen Zeitalters. Das führt zu großen Chancen, aber auch zu großen Herausforderungen. Die Potenziale von KI und Legal Tech wollen wir in der Justiz nutzen, um unsere durch Massenverfahren und neue Kriminalitätsphänomene stark geforderten Gerichte zu entlasten“, sagt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich. Daniela Brückner, Staatsekretärin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, betonte, dass das Forschungsprojekt GSJ auch einen Beitrag zur Wahrung der digitalen Souveränität Deutschlands leiste: „Damit gestalten wir aktiv mit, wie ein Large Language Model für die Justiz in Zukunft aussehen und für welche Zwecke es eingesetzt werden kann.“
KI ersetzt nicht die Richter
Auf wissenschaftlicher Ebene wird das Projekt von der Technischen Universität München unter der Leitung des Legal-Tech-Experten Matthias Grabmair und der Universität zu Köln unter der Leitung von Barbara Dauner-Lieb, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung, begleitet. Menschliche Richterinnen und Richter sollten aber keineswegs durch KI ersetzt werden, betont Eisenreich: „Juristinnen und Juristen arbeiten viel mit Sprache, deshalb berührt generative KI die juristische Welt in besonderer Weise. Künstliche Intelligenz kann immer nur ein Hilfsmittel sein. Mir ist wichtig, dass auch in Zukunft Richterinnen und Richter die Urteile fällen.“
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