HessenJustiz richtet Bürgerpostfach ein
In Hessen können künftig auch Bürger und private Organisationen am digitalen Rechtsverkehr teilnehmen. Wie das hessische Ministerium der Justiz mitteilt, wird zu diesem Zweck das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) eingeführt. Bislang konnten nur professionelle Verfahrensbeteiligte, also Rechtsanwälte, Notare und Behörden, Dokumente digital über sichere Postfächer an die Justiz übermitteln. Zum 1. Januar 2022 hatte der Bundesgesetzgeber diese sogar verpflichtet, bestimmte Schriftsätze ausschließlich elektronisch einzureichen. Bei dieser sicheren Art der Kommunikation müssen formbedürftige Schriftsätze nicht mehr mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Förmliche Zustellungen können außerdem rechtswirksam auf elektronischem Wege bewirkt werden. Diese Erleichterungen werden mit dem eBO auch Bürgerinnen, Bürgern und privaten Organisationen zur Verfügung stehen, heißt es vonseiten des Ministeriums weiter. Das eBO werde eine schnelle, unkomplizierte aber sichere Kommunikation mit der hessischen Justiz sowie mit Rechtsanwälten vom heimischen PC aus ermöglichen.
„Der Schlüssel zum Erfolg des eBO und der Digitalisierung der Justiz ist die Akzeptanz seitens der Bürgerinnen und Bürger“, sagt Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann. „Der Digitale Servicepoint der hessischen Justiz beispielsweise wird von ihnen bereits seit einigen Jahren hervorragend angenommen. Ich würde mich freuen, wenn sich auch viele Bürgerinnen und Bürger für das eBO registrieren lassen und so dazu beitragen, dass die Justiz moderner, schneller und bürgernäher wird.“ Interessierte können sich auf einer Plattform zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach über das eBO informieren und erste Schritte für die Registrierung vornehmen. Als öffentlich-rechtliche Stelle für die Freischaltung der eBO-Postfächer wurde die IT-Stelle der hessischen Justiz bestimmt.
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