BerlinE-Akte beim Kammergericht
Die Berliner Justiz startete jetzt mit dem Einsatz der elektronischen Akte in Zivil- und Familiensachen beim höchsten Berliner Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, dem Kammergericht. Die Einführung erfolgt im so genannten Probe-Echtbetrieb, der Raum für weitere Anpassungen bietet. Laut der Senatsverwaltung für Justiz sind mit dem Einsatz der E-Akte beim Kammergericht sowie der bereits im September 2023 erfolgten Einführung der E-Akte beim Landgericht Berlin die Voraussetzungen für den digitalen Instanzenzug in Zivilsachen geschaffen.
„Mit der Einführung der E-Akte am Kammergericht haben wir einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung der Berliner Justiz erreicht“, sagt die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Felor Badenberg. Die E-Akte werde einen spürbaren Mehrwert bringen: für die Mitarbeitenden im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, aber auch für die rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die Dauer der Verfahren.
Kammergerichtspräsident Bernd Pickel sagte, die elektronische Aktenführung werde die Kommunikation zwischen seinem Gericht und der Eingangsinstanz erheblich verbessern. „Um mit den aktuellen Herausforderungen durch die Entwicklung von Legal Tech in anderen Bereichen Stand zu halten, ist die elektronische Aktenführung eine unabdingbare Voraussetzung. Wir werden die digitale Akte für den Zivilprozess der Zukunft nutzen und auf ihr Legal Tech und KI-gestützte Anwendungen für die Justiz aufsetzen.“
Bis Anfang 2025 werden schrittweise alle weiteren Berliner Zivilgerichte im Probe-Echtbetrieb vollständig mit der E-Akte arbeiten. Zum bundesgesetzlich verbindlichen Stichtag für die ausschließliche elektronische Aktenführung am 1. Januar 2026 werden insgesamt 12 Gerichte in Berlin mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden auf den E-Akten-Betrieb umgestellt.
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