HessenDigitalisierungsschub für die Justiz

[15.01.2024] Die Digitalisierung der Justiz in Hessen hat im vergangenen Jahr Fortschritte gemacht. War die Einführung der E-Akte zu Jahresbeginn erst an sechs Gerichten vollzogen, waren es zum Jahresende 62 Gerichte. Auch 2024 soll die elektronische Akte in vielen weiteren Gerichten eingeführt werden.
Brustbild des hessischen Justizminister Roman Poseck in offizieller Pose.

Justizminister Roman Poseck zog eine positive Zwischenbilanz zur Einführung der E-Akte an den hessischen Gerichten.

(Bildquelle: Annika List Fotografie)

Die Einführung der elektronischen Akte an den Gerichten des Landes Hessen kam im Jahr 2023 gut voran. Dies geht aus einer Zwischenbilanz von Justizminister Roman Poseck hervor: „Das Tempo konnte bei der Umstellung auf die elektronische Akte deutlich gesteigert werden. Bei weit mehr als der Hälfte der hessischen Gerichte ist die elektronische Akte inzwischen im Einsatz: Seit vergangenen Sommer arbeiten alle hessischen Landgerichte bei Neueingängen in Zivilverfahren mit der elektronischen Akte. Die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit nutzen bei Neueingängen ausschließlich die elektronische Akte“, so der Minister.

Gleichzeitig würden die elektronischen Akten in der Finanzgerichtsbarkeit und beim Oberlandesgericht Frankfurt pilotiert. Bei der Arbeitsgerichtsbarkeit – dem Landesarbeitsgericht wie auch beim Arbeitsgericht Gießen – konnte die Pilotierung bereits erfolgreich abgeschlossen werden. Mittlerweile arbeiteten 35 von 41 Amtsgerichten in Zivil- und Insolvenzverfahren mit der elektronischen Akte, darunter auch das größte hessische Amtsgericht in Frankfurt, so eine Meldung des hessischen Justizministeriums. Zu Beginn des Jahres 2023 war die Einführung der elektronische Akte lediglich an sechs Gerichten vollzogen – mittlerweile ist die E-Akte bei 62 Gerichten im Einsatz.

Ausblick auf 2024

„An diese guten Fortschritte werden wir in den kommenden Monaten anknüpfen und nach und nach in weiteren Gerichten und Rechtsgebieten die elektronische Akte einführen“, stellte Poseck in Aussicht. Geplant ist, im Januar und Februar die Amtsgerichte Bad Schwalbach, Idstein, Offenbach, Rüdesheim, Schwalmstadt und Wiesbaden auf die elektronische Akte umzustellen, sodass im Februar alle 41 Amtsgerichte in Zivil- und Insolvenzverfahren mit der elektronischen Akte arbeiten können. Für das erste Quartal 2024 ist zudem der Start der Pilotierung der amtsgerichtlichen Familienverfahren am Amtsgericht Bad Homburg geplant.

Im Laufe dieses Jahres sollen flächendeckend alle Amtsgerichte in Familienverfahren mit der elektronischen Akte arbeiten können. Auch die Arbeitsgerichtsbarkeit wird bis zum Frühjahr ganz überwiegend auf die elektronische Akte umgestellt sein, sodass auch in den Fachgerichten immer weniger Papierakten zu finden sein werden.

Dank an die Justizbediensteten

Die hessische Justiz sei jetzt noch digitaler und moderner, was auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigere, betonte Poseck. Mit der elektronischen Akte könnten die Bediensteten ortsunabhängig auf die Dokumente zugreifen, sodass sich neue Möglichkeiten für flexible Arbeitszeitmodelle eröffnen. Außerdem werde die Kommunikation unter den Verfahrensbeteiligten vereinfacht, was zu einer Beschleunigung von Abläufen führe, von der auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren.

Justizminister Poseck dankte gemeinsam mit Justizstaatssekretärin Tanja Eichner den Bediensteten der hessischen Justiz, dass sie den Transformationsprozess im laufenden Betrieb trotz des Mehraufwands und der zusätzlich notwendigen Schulungen tatkräftig unterstützen: „Dass wir 2023 so deutliche Fortschritte erzielen konnten, ist vor allem dem Engagement, der Flexibilität und der Beharrlichkeit der Bediensteten der hessischen Justiz in den unterschiedlichen Laufbahnen und Funktionen zu verdanken. Ein besonderer Dank gebührt schließlich auch den Gremien, welche die Veränderungen kritisch, aber stets auch konstruktiv begleiten“, erklärten Poseck und Eichner.



Stichwörter: E-Justiz, E-Akte, Hessen


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