OZG 2.0Vorrang für Open Source

Ob das OZG 2.0 wirklich eine vermehrte Beschaffung von Open-Source-Lösungen bewirkt, muss sich erst noch zeigen.
(Bildquelle: dashu83/123rf.com)
Im Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes – das so genannte OZG 2.0 – beschlossen. Dieser räumt Open-Source-Lösungen künftig Vorrang ein. So schreibt die neue Regelung vor, dass das Bundesinnenministerium einheitliche Standards und Schnittstellen für die Länder und Kommunen vorgeben soll, um Interoperabilität sicherzustellen. Die Open Source Business Alliance (kurz: OSB Alliance, OSBA) ordnet die Neuerungen ein. Bislang würden in der digitalen Verwaltung noch zu viele unterschiedliche Schnittstellen und Datenformate verwendet. Das erschwere an vielen Stellen eine effiziente Wiederverwendung von bereits entwickelten Lösungen im Sinne von Public Money, Public Code, so der Verband.
Der vorrangige Einsatz von Open Source Software soll nun eine Beschleunigung der Verfahren, eine bessere Kooperation und eine höhere Souveränität ermöglichen. Im OZG-Änderungsgesetz findet sich ein neuer, eigener Passus zu Open Source und offenen Standards. Open Source Software soll künftig den Regelfall darstellen, eine Abweichung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Bei einer Weiterentwicklung von bestehender Software soll „der weiterentwickelte Quellcode unter eine geeignete offene Software- und Open-Source-Lizenz“ gestellt und veröffentlicht werden. Die Software soll außerdem als Referenzimplementierung veröffentlicht werden, und neben Open Source Software sollen auch offene Standards und offene Schnittstellen verwendet werden.
Weitere Gesetze angepasst
Daneben beinhaltet das OZG-Änderungsgesetz auch Änderungen an einer Reihe von weiteren bestehenden Gesetzen. Wie die OSB Alliance berichtet, wird auch in das E-Government-Gesetz des Bundes ein neuer Absatz zu Open Source Software aufgenommen. Demnach sollen die Behörden des Bundes offene Standards nutzen und bei neu anzuschaffender Software Open Source Software vorrangig vor proprietärer Software beschaffen. Diese neue Regelung soll zur Steigerung der digitalen Souveränität der Verwaltung dienen und auch für die Weiterentwicklung von Software-Lösungen gelten. Ein von der OSB Alliance beauftragtes juristisches Gutachten hatte bereits eine solche Festschreibung von Open Source im E-Government-Gesetz des Bundes empfohlen. Nachdem Open Source Software im allerersten Entwurf des OZG-Änderungsgesetzes noch gar keine Rolle gespielt hatte, ist die jetzige Regelung eine große Verbesserung, urteilt die OSBA.
Es kommt auf Beschaffung und Vergabe an
Damit die neuen Regelungen auch in der Praxis ihre Wirkung entfalten können, kommt es jetzt darauf an, dass diese auch bei den Beschaffungs- und Vergabestellen der öffentlichen Hand ankommen. Dafür müssen diese Vorgaben auch im Vergabegesetz verankert werden. Die Bundesregierung bekenne sich zwar schon seit ihrer Amtsübernahme im Jahr 2021 zu Open Source, die Investitionsentscheidungen der vergangenen Monate zeigten aber noch immer in die andere Richtung, gibt die OSBA zu bedenken. Milliardenschwere Rahmenverträge werden auch weiterhin vornehmlich an marktbeherrschende proprietäre Anbieter vergeben und der Open-Source-Anteil bei den Bundesausgaben für Software-Entwicklung und Dienstleistungen lag seit Beginn der Legislaturperiode bei nur 0,5 Prozent, wie erst im Dezember 2023 die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Anke Domscheit-Berg ergab.
Vor diesem Hintergrund sei es besonders wichtig, den Vorrang für Open Source auch in der jetzt anstehenden Vergabereform zu verankern, so die OSBA. Das E-Government-Gesetz gebe zwar grundsätzliche Impulse für die Digitalisierung der Verwaltung und formuliere politische Ziele – es habe aber im Vergabealltag keine Verbindlichkeit. Das Vergabegesetz hingegen mache den Beschaffungs- und Vergabestellen konkrete Vorgaben. Zudem greife das Vergabegesetz auch, wenn es um Infrastruktur oder Software- oder Cloud-Lösungen gehe. Das OZG 2.0 und das E-Government-Gesetz hätten hingegen in erster Linie Verwaltungs- und Fachverfahren im Blick. Thüringen hat den Vorrang für Open Source bereits im thüringischen E-Government-Gesetz und im Vergabegesetz verankert. Diesen Weg solle die Bundesregierung ebenfalls gehen, so die Open Source Business Alliance.
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