NiedersachsenEin Rahmen für den KI-Einsatz

[09.08.2024] Um Künstliche Intelligenz rechtskonform einzusetzen, müssen datenschutzrechtliche Grundfragen geklärt sein. Der niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat nun einen Expertenkreis einberufen, der dazu technische und rechtliche Gestaltungsvorschläge erarbeitet. Das Gremium startet mit Gesprächen zu KI-Trainingsdaten.
Illustration weitgehend in dunklen Blautönen, zeigt eine abstrahierte Platine

Für den rechtskonformen Einsatz Künstlicher Intelligenz durch Wirtschaft und Staat stellen sich datenschutzrechtliche Gestaltungsfragen.

(Bildquelle: photon_photo/stock.adobe.com)

In Niedersachsen nimmt ein Expertenkreis zu Künstlicher Intelligenz (KI) jetzt seine Arbeit auf. Einberufen wurde er vom Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD), Denis Lehmkemper. Ziel ist es, Rahmenbedingungen für den datenschutzkonformen Einsatz Künstlicher Intelligenz in der niedersächsischen Verwaltung und in der Wirtschaft zu formulieren. Zu den zwölf Teilnehmenden des Expertenkreises zählen nach Angaben des LfD führende Vertreter aus der niedersächsischen Wirtschaft und Wissenschaft, der öffentlichen Verwaltung sowie Datenschutzfachleute aus dem gesellschaftlichen Umfeld.

„Durch die Zusammenarbeit und den Austausch unterschiedlicher Perspektiven wollen wir sicherstellen, dass die Entwicklung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Einklang mit unseren Datenschutzstandards und gesellschaftlichen Werten stehen“, so Denis Lehmkemper. Gemeinsam sollen die Teilnehmenden in einem strukturierten Dialog die aktuellen Entwicklungen im Bereich der KI diskutieren und dabei insbesondere die datenschutzrechtlichen Herausforderungen und Möglichkeiten analysieren. Es sollen technische und rechtliche Gestaltungsvorschläge und Best-Practice-Lösungen für einen datenschutzfreundlichen KI-Einsatz erarbeitet werden, um diese technische Innovation zu fördern.

Der Expertenkreis trifft sich zum ersten Mal Mitte August beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und wird sich mit dem Thema „Rechtmäßigkeit des Trainings von KI-Systemen“ beschäftigen. Insgesamt sind drei Gesprächstermine geplant. Die Ergebnisse sollen zum einen der Datenschutzaufsicht dabei helfen, sachgerecht mit den neuen Fragestellungen umzugehen. Zum anderen sollen sie dem Niedersächsischen Landtag zur Verfügung gestellt werden und können so auch in die Gesetzgebung des Landes einfließen.





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