ThüringenFahrtenschreiber-Karten online beantragen

[02.09.2024] In Thüringen können ab sofort Werkstatt- und Unternehmenskarten für digitale Fahrtenschreiber online beantragt werden. Diese sind notwendig, um ein solches Gerät einbauen, warten oder auslesen zu können. Der EfA-Dienst wurde von Thüringen entwickelt.

Daten aus Fahrtenschreibern werden für die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten von Lkw und Bussen benötigt. Um digitale Fahrtenschreiber einzubauen oder deren Herstellung und Wartung durchzuführen, wird zur Legitimation eine spezielle elektronische Karte benötigt, die so genannte Werkstattkarte. Mit einer weiteren Karte, der Unternehmenskarte, identifiziert sich ein Unternehmensmitarbeiter am Kontrollgerät eines Fahrzeuges, um aufgezeichnete Daten auszulesen. In Thürigen können beide Karten ab sofort online beantragt werden, meldet das Finanzministerium. „Durch die intensive Zusammenarbeit von Fachleuten und Digitalexperten unserer Landesverwaltung können Unternehmen im Logistik- und Kfz-Werkstattbereich vom neuen digitalen Service profitieren. Dank der Digitalisierung wurde der Verwaltungsprozess verkürzt, das Verfahren geht nun deutlich schneller. Für die Wirtschaft ergibt sich ein effektiver Zeitvorteil bei weniger Bürokratieaufwand“, erläutert Landes-CIO Hartmut Schubert.

Online-Zahlung und automatisierte Prüfung

Ausgestellt werden die Karten vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). In Thüringen war für deren Ausgabe bisher ein Antrag an das Landesamt für Verbraucherschutz erforderlich. Werkstattkarten sind ein Jahr, Unternehmenskarten fünf Jahre gültig. Mit dem neuen Verfahren wird der Antrag nach der Online-Zahlung der Gebühren und einer automatisierten Prüfung der Nachweise unmittelbar an das KBA übermittelt. Dadurch erhalten Antragstellende ihre Karte deutlich schneller als bisher. Für die Nutzung des Online-Dienstes muss ein Unternehmenskonto eingerichtet sein, die Authentifizierung erfolgt mit der BundID. Die Anträge sind über das Thüringer Verwaltungsportal und über die Internetseiten des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz erreichbar.

Entwickelt wurde der Onlinedienst nach dem Einer-für-Alle-Prinzip im Rahmen der OZG-Umsetzung. Die inhaltliche Verantwortung hatte das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), das Thüringer Finanzministerium koordinierte die Entwicklungsaktivitäten. Das TLV wurde dabei organisatorisch von der Themenfeld-Federführung Hessen und fachlich durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterstützt.



Stichwörter: Panorama, EfA, OZG, Thüringen


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