BrandenburgE-Akte am Arbeitsgericht pilotiert

Im Land Brandenburg wird die E-Akte nun in allen Gerichtsbarkeiten eingesetzt.
(Bildquelle: sdecoret/123rf.com)
Beim Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel – als erstem Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg – ging jetzt die E-Akte in die Pilotphase. Damit wird nach Angaben des Justizministeriums die elektronische Akte nunmehr in allen Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften des Landes im Echtbetrieb eingesetzt. In der Pilotphase sollen am Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel sämtliche technischen, organisatorischen und fachlichen Anforderungen an die E-Akte erprobt werden. Die Erkenntnisse sollen anschließend in die geplante flächendeckende Einführung bei den weiteren Arbeitsgerichten in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin einfließen. „Die elektronische Akte ist das Fundament für effiziente Abläufe, verbesserte Zusammenarbeit und schnellere Verfahren. Mit ihrem Einsatz schaffen wir zugleich zeitgemäße Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dass nun auch die Arbeitsgerichtsbarkeit in die digitale Gegenwart übergeht, ist ein wichtiger Fortschritt – für die Justiz, aber vor allem für die Menschen, die auf sie vertrauen“, sagt der Minister der Justiz und für Digitalisierung, Benjamin Grimm.
Weitere Fortschritte
Die Pilotierung in der Arbeitsgerichtsbarkeit wird technisch durch den Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg (ZenIT) und fachlich durch die Gemeinsame Verfahrenspflegestelle der Fachgerichtsbarkeit (GVPS) intensiv begleitet. Dabei ist das Pilotvorhaben nur ein Teil der umfassenden Digitalisierungsstrategie der Brandenburger Justiz. Bereits abgeschlossen wurde die Regeleinführung der E-Akte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Zivil-, Betreuungs- und Familiensachen sowie Immobiliarvollstreckungssachen. In Nachlass- und Mobiliarvollstreckungssachen läuft derzeit die Pilotierung. Die Finanzgerichtsbarkeit arbeitet seit Oktober 2024 vollständig elektronisch. Auch an allen Verwaltungsgerichten und einzelnen Sozialgerichten ist die E-Akte im Pilotbetrieb. In der Strafjustiz wird sie seit Februar 2025 in ausgewählten Deliktsbereichen behördenübergreifend eingesetzt, nachdem die Einführung bei den Staatsanwaltschaften im Bereich der Geldstrafenvollstreckung Ende 2024 abgeschlossen wurde. Zudem ist der digitale Regelbetrieb bei einigen Ordnungswidrigkeitenverfahren landesweit etabliert.
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