JustizKI-Strategie mit Umsetzungsfahrplan

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges – hier mit ihrem bayerischen Amtskollegen Georg Eisenreich – betonte, dass KI menschliche Entscheidungen in der Justiz nicht ersetzen werde.
(Bildquelle: Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg)
Im Rahmen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) findet regelmäßig auch der Bund-Länder-Digitalgipfel statt, bei dem die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern zusammenkommen. Bei ihrem nunmehr sechsten Treffen in diesem Rahmen einigten sich die Ministerinnen und Minister auf eine gemeinsame Erklärung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz. Mit der von Baden-Württemberg federführend vorbereiteten Erklärung betonen die Ministerinnen und Minister, dass der Einsatz von KI in der Justiz großes Potenzial für Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen birgt und gleichzeitig Rechtssuchenden den Kontakt mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften erleichtern kann.
Gemeinsame KI-Strategie für die Justiz
Bereits im April hatte der E-Justice-Rat, das Gremium der Amtschefinnen und Amtschefs der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder, eine ebenfalls von Baden-Württemberg federführend vorbereitete gemeinsame Strategie zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz verabschiedet. Diese wurde nun ebenfalls veröffentlicht. Die Strategie definiert klare Ziele für den KI-Einsatz sieht hierfür verschiedene Maßnahmen mit einem konkreten Umsetzungsfahrplan vor. Ziele sind eine zukunftsweisende und wirtschaftliche Unterstützung der Geschäftsprozesse der Justiz, die Verbesserung des Zugangs zum Recht und die Förderung von Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Bund und Länder sind sich einig, dass diese Ziele am besten gemeinsam erreicht werden können und dass KI-Systeme in der Justiz geteilt werden sollen, betont das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
Zusammenarbeit soll ausgebaut werden
Die erfolgreiche Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Digitalisierung der Justiz in den vergangenen Jahren soll in der neuen Legislaturperiode als tragende Säule eines neuen Pakts für den Rechtsstaat fortgesetzt und erweitert werden. Im Rahmen dieser Digitalsäule werde der Bund erneut in erheblichem Umfang Mittel aufwenden, so das BMJV. Schon jetzt wird der Einsatz von KI-Systemen in der Justiz in mehreren Projekten vorangetrieben, die zum Teil auch aus den Mitteln des Bundes für die Digitalisierungsinitiative für die Justiz finanziert werden.
Justizcloud und urheberrechtliche Fragen
Neben dem Thema der Künstlichen Intelligenz befasste sich die JuMiKo mit weiteren Digitalvorhaben, darunter die bundeseinheitliche Justizcloud. Noch in diesem Jahr soll im Rahmen eines Folgeprojekts deren Aufbau starten. Der Sitz des Aufbaustabes ist dabei in Baden-Württemberg angesiedelt, das dessen Leitung übertragen bekam. Geklärt werden sollen auch offene urheberrechtliche Fragen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Dazu wird Nordrhein-Westfalen die Federführung einer Arbeitsgruppe übernehmen. Offene Fragen betreffen das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten (Text und Data-Mining) sowie ein möglicher urheberrechtlicher Schutz für Werke, die ausschließlich von KI erstellt wurden.
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