NKR-Jahresbericht 2025Klarer Kurs Richtung Bürokratieabbau

[07.10.2025] Der Nationale Normenkontrollrat hat Bundesdigitalminister Karsten Wildberger seinen Jahresbericht 2025 übergeben. Das Gremium sieht Fortschritte beim Bürokratieabbau, warnt aber vor neuen Belastungen. Für echten Wandel fordert es verbindliche Standards und klare politische Steuerung.

Der NKR-Jahresbericht zeigt: Es bewegt sich etwas. Der NKR fordert aber auch mehr Tempo und Verbindlichkeit.

Übergabe des NKR-Jahresberichts an Bundesminister Dr. Karsten Wildberger in der Bundespressekonferenz.

(Bildquelle: Sebastian Woithe)

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat dem Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Karsten Wildberger seinen Jahresbericht 2025 übergeben. Als gesetzlich verankertes, unabhängiges Kontroll- und Beratungsgremium zieht der NKR in dem Bericht unter dem Titel Einfach, schnell, wirksam. Den Staat neu gestalten. Bilanz zum Bürokratierückbau und zu den Bemühungen der Bundesregierung, die Gesetzgebung zu verbessern und die Verwaltung zu digitalisieren. Im Berichtszeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 liegen das Ende der 20. und der Beginn der 21. Legislaturperiode.

Bürokratieberg wächst

Der NKR-Vorsitzende Lutz Goebel zieht eine durchaus gemischte Bilanz. Insgesamt flache der Anstieg beim jährlichen Erfüllungsaufwand im Berichtszeitraum deutlich ab und sinke um rund 3,2 Milliarden Euro, allein die öffentliche Verwaltung wird um 1,7 Milliarden Euro entlastet, Bürgerinnen und Bürger profitieren von 500 Millionen Euro weniger Aufwand. „Der vermeintliche Abwärtstrend ist jedoch mit Vorsicht zu betrachten“, so Goebel. Seit August 2025, also nach Ende des Berichtszeitraums, seien mehrere belastende Vorhaben beschlossen worden. Goebel nennt die Umsetzung der NIS2-Richtlinie und die Umsetzung der CSR-Richtlinie für einheitlichere Nachhaltigkeitsberichterstattungen von Unternehmen – beide Vorhaben belasten die Wirtschaft jeweils in Milliardenhöhe. Damit bleibe die Gesamtbelastung weiterhin viel zu hoch. „Allein in der 20. Legislaturperiode ist ein Plus von 8 Milliarden Euro Erfüllungsaufwand aufgelaufen – das entspricht dem Gesamtzuwachs der zehn Jahre davor. Dieser Berg muss konsequent abgetragen werden,“ so Goebel.

Eckpunkte für die Umsetzung

Mit dem neuen Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und der vorgelegten Modernisierungsagenda (wir berichteten) seien für eine Senkung von Erfüllungsaufwänden und Bürokratiekosten, Staatsmodernisierung und Verwaltungsdigitalisierung die richtigen Weichen gestellt, so der NKR. Nun komme es auf konsequente Umsetzung und einen klaren Kurs an. Aus Sicht des NKR sind diese Punkte zentral:

  • Ressortscharfe Abbauziele: für die Kostenfolgen bestehender und neuer Gesetze – nachvollziehbar und überprüfbar.
  • Verbindliche Gesetzgebungsstandards: Ein kombinierter Praxis-, Digital- und Bürgercheck muss frühzeitig Vollzugswissen einbeziehen – verpflichtend in der GGO verankert.
  • Gesetzgebung: Mindestens vierwöchige Konsultationsfristen von Praktikern und Betroffenen müssen verbindlich durchgesetzt werden. Zudem soll ein Zentrum für Legistik die erforderliche Expertise bündeln, um die Bundesministerien bei der Gesetzgebung zu unterstützen.
  • Frühzeitige Einflussnahme auf EU-Regulierung: Deutschland muss früher mit einer Stimme sprechen und sich im europäischen Gesetzgebungsprozess gegen unnötige Bürokratie einsetzen.
  • Politische Steuerung: BMDS und Bundeskanzleramt müssen gemeinsam auf die Umsetzung von Koalitionsvertrag und Modernisierungsagenda achten.
  • Führung durch das Kanzleramt: Ambitionierte Reformen brauchen Rückhalt und Durchsetzungskraft an der Spitze.

Staatsmodernisierung endet nicht beim Bund

All das verlange nicht nur Entschlossenheit, sondern eine enge politische Koordination über Ressortgrenzen hinweg, so der NKR. Gleiches gelte für die zahlreichen weiteren Reformprojekte, die den Ressorts viel abverlangen werden: den Abbau von acht Prozent Personal, die Einsparung von zehn Prozent Sachmitteln, die Reduzierung nachgeordneter Behörden und den Aufbau eines einheitlichen Personalmanagements für die Bundesverwaltung. Lutz Goebel verweist auch auf die Bedeutung einer engen Bund-Länder-Zusammenarbeit: „Die Bundesregierung wird auf die aktive Unterstützung der Länder angewiesen sein. Denn ohne strukturelle Veränderungen im föderalen Gefüge lässt sich die Reformagenda nicht umsetzen. Erste Signale aus den Ministerpräsidentenkonferenzen zeigen Bereitschaft zur Zusammenarbeit – jetzt muss daraus ein konkretes Programm werden.“





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