BerlinVerwaltungsabkommen mit Dataport

Berlin wird in Zukunft die IT-Infrastruktur des Data Center Steuern (DCS) von Dataport nutzen.
(Bildquelle: munna00b/123rf.com)
Die Berliner Steuerverwaltung und die Trägerländer von Dataport haben einen wichtigen Meilenstein erreicht. Wie Dataport berichtet, wird das Land Berlin mit Unterzeichnung eines neuen Verwaltungsabkommens künftig die IT-Infrastruktur des Data Center Steuern (DCS) von Dataport nutzen – gemeinsam mit den sechs Trägerländern im Rahmen der IT-Nordkooperation. Zur IT-Nordkooperation gehören Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein und künftig Berlin.
Ziel der länderübergreifenden Kooperation ist es, zentrale IT-Infrastrukturen und Fachverfahren für die Steuerverwaltungen gemeinsam zu betreiben und weiterzuentwickeln. Im Rahmen des Projekts BerBel wird die Steuerdatenproduktion Berlins nun schrittweise ins Data Center Steuern verlagert. Bis Mitte 2026 soll die Verlagerung des automatisierten Besteuerungsverfahrens in das DCS abgeschlossen sein. „Das Verwaltungsabkommen ist die Basis für eine langfristige, produktive Partnerschaft. Gemeinsam können wir die Digitalisierung der Steuerverwaltung weiter vorantreiben und Synergieeffekte bei der Entwicklung von innovativen IT-Lösungen nutzen“, betont Tanja Mildenberger, Finanzstaatssekretärin der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen.
Enge Zusammenarbeit, rechtliche Eigenständigkeit
Die Zusammenarbeit bringt Vorteile für alle Beteiligten der IT-Nordkooperation, heißt es in der Pressemeldung von Dataport. Durch die gemeinsame Nutzung der hochsicheren IT-Infrastruktur lassen sich Ressourcen bündeln, Prozesse vereinheitlichen und Kosten senken. Zugleich entstehe die Grundlage für eine leistungsfähige und langfristig tragfähige Steuerverwaltung. Ein zentraler Faktor seien die Sicherheit und Stabilität des Betriebs: Das Data Center Steuern befindet sich in einem mehrfach gesicherten Bereich des BSI-zertifizierten Rechenzentrums von Dataport. Dort werden besonders sensible Steuerdaten unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards länderübergreifend verarbeitet. Darüber soll die Partnerschaft die weitere Digitalisierung im KONSENS-Verbund erleichtern. Trotz der engen Kooperation bleibe die organisatorische und rechtliche Eigenständigkeit der beteiligten Länder gewahrt.
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