Nordrhein-WestfalenDer Beihilfebescheid kommt per App

Die neue Funktion der Beihilfe-App bietet einen deutlichen Servicegewinn für Anspruchsberechtigte.
(Bildquelle: Finanzverwaltung NRW)
In Nordrhein-Westfalen können Beamtinnen und Beamte ab sofort ihren Beihilfebescheid vollelektronisch über die BeihilfeNRW-App erhalten. Zunächst wurde die neue Funktion in der Beihilfestelle der Bezirksregierung Köln sowie im Landesamt für Besoldung und Versorgung pilotiert – mit Erfolg. Jetzt wird sie in allen teilnehmenden Beihilfestellen der Landesverwaltung starten, teilt das Finanzministerium mit. Auch Kommunen, welche die BeihilfeNRW-App einsetzen, können die Möglichkeit der digitalen Bescheidzustellung nutzen. „Mit der Fortentwicklung der seit 2018 eingesetzten BeihilfeNRW-App wird das digitale Angebot für Beihilfeberechtigte gezielt weiter ausgebaut. Ein deutlicher Servicegewinn, der auf Dauer auch zu einer spürbaren Entlastung von Umwelt und öffentlichen Haushalten beiträgt“, sagt Finanzminister Marcus Optendrenk.
Weniger Papier und Portokosten
Um die digitale Zustellung zu nutzen, müssen User die neue Funktion einmalig in der App aktivieren; möglich ist dies auf Smartphones mit aktuellem Android- und iOS-Betriebssystem. Dann stehen die Beihilfebescheide unmittelbar nach der Freigabe durch die Beihilfestelle in der App zur Verfügung. Der bisher notwendige Versand von Papierdokumenten entfällt größtenteils. Das verkürzt nicht nur Bearbeitungszeiten, sondern ist auch umweltschonend und spart Kosten. Die Dimension wird beim Blick auf die Versandmengen deutlich: Rund 3,5 Millionen Beihilfebescheide verschicken die Beihilfestellen des Landes pro Jahr. Würden diese vollständig digital zugestellt, ließen sich allein beim Porto Einsparungen in Millionenhöhe erzielen. Bezieht man zusätzlich Druck- und Prozesskosten ein, steigt das Entlastungspotenzial nochmals. Anders als Papierbescheide können die digitalen Bescheide auch nicht verloren gehen: Sie bleiben dauerhaft im elektronischen Postfach abrufbar – das vereinfacht die Nachverfolgung erheblich.
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