Baden-WürttembergZivilgerichtliches Online-Verfahren läuft an

[06.05.2026] Das zivilgerichtliche Online-Verfahren ist ein bürgernahes Angebot, das eine effiziente und schnelle Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten ermöglichen soll – ohne dass die Beteiligten zwingend persönlich vor Gericht erscheinen müssen. Nun startete die Pilotierung auch in Baden-Württemberg.

Das Projektteam mit der Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (3.v.r.); der Direktorin des Amtsgerichts Nürtingen, Dr. Sabine Kienzle-Hiemer (3.v.l.) und dem Vizepräsidenten des Landgerichts Stuttgart, Dr. Markus Volz (2.v.r.).

(Bildquelle: JuM BW)

Ende 2025 trat das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit in Kraft. Mit dem dadurch möglichen zivilgerichtlichen Online-Verfahren soll Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zur Justiz erleichtert und eine Möglichkeit gegeben werden, Zivilrechtsstreitigkeiten effizient und schnell zu klären. Im April 2026 lief die Pilotierung an den ersten Amtsgerichten in Deutschland an. Zunächst beteiligen sich acht Amtsgerichte am Erprobungsbetrieb, darunter Mannheim und Nürtingen, Nürnberg, Schöneberg, Bremen, Hamburg-Mitte, Frankfurt am Main und Leipzig (wir berichteten).

Zivilrechtsstreitigkeiten schnell vor Gericht

Zum Start des Pilotprojekts in Baden-Württemberg hat die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges das Amtsgericht Nürtingen besucht, das neben dem Amtsgericht Mannheim an der Erprobung des Online-Verfahrens teilnimmt. „Dieses innovative Verfahren bietet eine neue, digitale Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihre Zivilrechtsstreitigkeiten mit Streitwerten von bis zu 10.000 Euro und Ansprüche im Zusammenhang mit Fluggastrechten vor den Amtsgerichten zu klären“, sagte Gentges.

Effiziente Verfahrensführung entlastet Gerichte

Beim Online-Verfahren gelten einige verfahrensrechtliche Besonderheiten: So kann das Gericht in geeigneten Fällen ohne mündliche Verhandlung entscheiden; im Falle einer mündlichen Verhandlung soll diese bevorzugt als Videoverhandlung stattfinden. In geeigneten Fällen sollen außerdem der Abruf von Auskünften aus allgemein zugänglichen Quellen oder die telefonische Zeugenbefragung möglich sein. Eine Urteilsverkündung kann durch dessen Zustellung ersetzt werden. Mit dem zivilgerichtlichen Online-Verfahren werden keine spezifischen Online-Gerichte geschaffen. Das Online-Verfahren steht Rechtssuchenden neben der herkömmlichen Klageerhebung zur Verfügung.





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