BundeserprobungsgesetzFreiräume für neue Verfahren

Das Bundeserprobungsgesetz soll mehr Freiräume für neue Ideen schaffen und bürokratische Hürden reduzieren.
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Der Bundesrat hat dem Bundeserprobungsgesetz zugestimmt. Damit können Innovationen und neue Verwaltungsverfahren künftig leichter in Reallaboren erprobt werden. Wie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und die Bundesregierung mitteilen, soll das Gesetz bürokratische und rechtliche Hürden für zeitlich begrenzte Praxistests abbauen. Reallabore ermöglichen es, neue Technologien, Dienstleistungen oder Verfahren unter realitätsnahen Bedingungen und behördlicher Begleitung zu testen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen außerdem in die Weiterentwicklung des Rechts einfließen.
Mehr Spielraum für Verwaltungsverfahren
Für die öffentliche Verwaltung bringt das Gesetz eine allgemeine Erprobungsklausel. Bundes- und Landesbehörden sowie Kommunen dürfen demnach vor Ort untersuchen, wie sich Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, vereinfachen oder kostengünstiger gestalten lassen. Erprobt werden können beispielsweise der Einsatz Künstlicher Intelligenz, die Zusammenlegung mehrerer Verfahrensschritte oder Leistungen, die Bürgerinnen und Bürger ohne gesonderten Antrag erhalten. Dafür dürfen die beteiligten Stellen zeitlich begrenzt von bestimmten verwaltungsrechtlichen Regelungen des Bundes abweichen. Die Erprobungen müssen ausgewertet werden. Bewährt sich ein Verfahren, kann es anschließend für eine bundesweite Regelung vorgeschlagen und das betreffende Bundesrecht angepasst werden. „Wer die Abläufe jeden Tag kennt, weiß am besten, wo es hakt und wie es besser geht“, sagte Gitta Connemann, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesdigitalminister.
EUDI-Wallet und Registeranbindung
Neben der allgemeinen Klausel schafft das Gesetz in sechs Fachgebieten neue Erprobungsmöglichkeiten. Für die Verwaltungsdigitalisierung relevant ist vor allem eine Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Sie ermöglicht einen Probebetrieb der Europäischen Brieftasche für digitale Identität, der EUDI-Wallet. Die Tests sollen die Einführung der Wallet in Deutschland vorbereiten. Eine weitere Experimentierklausel betrifft die Registermodernisierung. Verschiedene Register können probeweise an das Unternehmensbasisdatenregister angeschlossen werden. Damit soll erprobt werden, wie Behörden Unternehmensdaten untereinander austauschen können – eine wichtige Voraussetzung für das Once-Only-Prinzip. Weitere Klauseln betreffen das Gesundheitswesen, den Jugendmedienschutz, die Telekommunikation und den Luftverkehr.
Das Bundeserprobungsgesetz ist Teil des Gesetzes zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Erprobungsfreiräume. Der Bundestag hatte das Regelungspaket am 25. Juni 2026 beschlossen. Da die erweiterte Fassung der Zustimmung des Bundesrates bedurfte, schloss dessen Entscheidung nun das parlamentarische Verfahren ab.
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